Ich habe vor etwa einem Jahr einen Ratenkredit über 15.000 Euro aufgenommen und dabei eine Restschuldversicherung in Höhe von 45 Euro monatlich abgeschlossen. Der Kredit hat eine Laufzeit von fünf Jahren und jetzt habe ich festgestellt, dass ich die Versicherung eigentlich nicht mehr benötige, da ich gut abgesichert bin.
Kann ich diese Restschuldversicherung ohne Probleme kündigen? Gilt die Widerrufsfrist für mich noch, und wenn ich kündige, beeinflusst das meinen laufenden Kreditvertrag? Muss ich mit zusätzlichen Kosten rechnen?
Viele entdecken die Kosten einer Restschuldversicherung erst auf der Abrechnung für ihren Ratenkredit oder in der monatlichen Rate. Sie können die Versicherung in der Regel kündigen oder innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen. Beim Widerruf machen Sie den Versicherungsvertrag innerhalb der Frist rückgängig. Der Kreditvertrag läuft grundsätzlich weiter.
Ob Sie widerrufen oder kündigen können, hängt davon ab, wann Sie den Vertrag abgeschlossen haben und was in den Vertragsbedingungen steht.
Kurze Antwort
Ja, eine Restschuldversicherung lässt sich in der Regel kündigen. Die Widerrufsfrist beträgt je nach versichertem Risiko meist 14 Tage oder bei einer Todesfallabsicherung 30 Tage; maßgeblich sind die Widerrufsbelehrung und die Vertragsunterlagen. Nach einer Kündigung kann der Versicherer einen Teil des Risikobeitrags für den noch verbleibenden Versicherungsschutz erstatten. Die Höhe richtet sich nach Vertrag und Abrechnung. Die Kündigung beendet den Kredit nicht automatisch.
Prüfen Sie zuerst, ob die Widerrufsfrist noch läuft, und reichen Sie die Kündigung schriftlich ein. Nach der Kündigung kann sich Ihre Monatsrate ändern; mit dem Kreditvergleich von smava sehen Sie, ob ein neuer Ratenkredit ohne Zusatzversicherung für Sie günstiger ist.
Kündigung, Widerruf und neue Regeln
Widerruf und Kündigung unterscheiden sich: Beim Widerruf lösen Sie sich innerhalb der geltenden Frist vom Versicherungsvertrag. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich. Die Frist beginnt erst, wenn die vorgeschriebenen Informationen und die Widerrufsbelehrung vorliegen. Je nach Vertragsbaustein gelten 14 oder 30 Tage; prüfen Sie deshalb die Belehrung zu Ihrer Versicherung. Die Verbraucherzentrale erläutert die unterschiedlichen Fristen.
Hier geht es zur passenden Umschuldung
Nach Ablauf der Widerrufsfrist kommt eine ordentliche Kündigung infrage. Dafür gelten die Frist und der Kündigungstermin aus dem Versicherungsvertrag. Finanztip nennt für viele Verträge eine Frist von zwei Wochen zum Monatsende; Maßgeblich sind aber die Bedingungen Ihres Vertrags, denn die Kündigungsregeln können abweichen. Bei einer Kündigung kann der Versicherer den noch nicht verbrauchten Risikobeitrag, also den Beitragsanteil für den noch verbleibenden Versicherungsschutz, erstatten. Wie viel das ist, muss der Versicherer anhand Ihres Vertrags berechnen.
Seit dem 2. Januar 2025 darf die Restschuldversicherung erst eine Woche nach dem Abschluss des Kreditvertrags abgeschlossen werden. Wird diese Wartezeit nicht eingehalten, ist der Versicherungsvertrag ungültig. Die Regel soll Kreditnehmern Zeit geben, die Versicherung und ihre Kosten zu prüfen. Einzelheiten nennt die Verbraucherzentrale zu Restschuldversicherungen.
Was Bank und Versicherer prüfen
Kredit und Restschuldversicherung sind zwei getrennte Verträge. Wenn Sie den Kredit umschulden oder vorzeitig zurückzahlen, endet die Versicherung deshalb nicht automatisch. Kündigen Sie sie gesondert beim Versicherer oder bei der Stelle, die in den Unterlagen als Vertragspartner genannt ist. Bei manchen Angeboten schließen Sie die Versicherung über die Bank ab. Prüfen Sie deshalb, wer Ihre Kündigung annehmen muss.
Auch nach einer Kündigung bleibt die Kreditschuld bestehen. Wurde die Versicherungsprämie zusammen mit dem Kredit finanziert, fragen Sie den Versicherer nach der Erstattung und die Bank, wie sie diese mit dem noch offenen Kredit verrechnet. Eine niedrigere Versicherungsprämie senkt die Kreditrate nicht automatisch.
Zinsen vieler Banken vergleichen und günstig umschulden
Lesen Sie außerdem nach, welche Risiken überhaupt versichert sind und welche Ausschlüsse oder Wartezeiten gelten. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Restschuldversicherungen teuer sein und im Leistungsfall Einschränkungen haben können. Prüfen Sie deshalb Versicherungsschein, Beitrittserklärung, Widerrufsbelehrung und die Bedingungen, bevor Sie entscheiden, ob Sie kündigen oder den Schutz behalten.
Typische Fehler bei der Kündigung
Ein häufiger Fehler ist, nur den Kredit zu kündigen oder umzuschulden und davon auszugehen, dass die Versicherung damit ebenfalls endet. Weil beide Verträge getrennt sind, müssen Sie die Versicherung ausdrücklich widerrufen oder kündigen.
Senden Sie die Kündigung an die richtige Stelle und bewahren Sie einen Nachweis über den Zugang auf. Die Verbraucherzentrale empfiehlt dafür ein Einwurfeinschreiben oder ein Einschreiben mit Rückschein. Eine E-Mail kann ebenfalls geeignet sein, wenn der Vertrag keine strengere Form verlangt; speichern Sie dann die gesendete Nachricht und die Antwort.
Verwechseln Sie außerdem nicht die Versicherungsprämie mit den Kreditkosten. Falls die Prämie mitfinanziert wurde, fragen Sie schriftlich nach, ob eine Erstattung den offenen Kreditbetrag mindert oder ob Sie die Zahlung gesondert erhalten. Verlassen Sie sich dabei nicht auf eine mündliche Auskunft.
Wenn die Kündigung nicht klappt
Bitten Sie den Versicherer schriftlich um eine Begründung und um eine nachvollziehbare Berechnung des Erstattungsbetrags. Fügen Sie Kopien des Versicherungsscheins und Ihrer Kündigung bei. Ergänzen Sie die Unterlagen um eine Kopie der Antwort des Versicherers. Wenn Sie sich mit dem Versicherer nicht einigen, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Das Schlichtungsverfahren ist für Privatpersonen kostenlos; zuvor müssen Sie den Versicherer um eine Entscheidung gebeten haben.
Umschuldung kostenlos und Schufa-neutral anfragen
Geht es Ihnen vor allem um eine niedrigere Kreditrate, können Sie zusätzlich eine Umschuldung prüfen und bei einem Vergleichsportal wie smava auf eine zunächst schufaneutrale Anfrage zu Kreditkonditionen achten. Diese dient dem Angebotsvergleich; vor einem verbindlichen Kreditantrag sollten Sie prüfen, wie das Portal die Anfrage an die SCHUFA meldet. Auch bei einer Umschuldung müssen Sie die alte Restschuldversicherung separat kündigen.
Kernaussagen
- Kündigen Sie die Versicherung getrennt vom Kredit: Eine Umschuldung oder Rückzahlung des Darlehens beendet den Versicherungsschutz nicht automatisch.
- Prüfen Sie zuerst die Widerrufsfrist: Je nach Versicherungsbaustein gelten meist 14 oder 30 Tage; entscheidend sind Ihre Vertragsunterlagen.
- Fordern Sie eine genaue Erstattungsberechnung an: Die Rückzahlung richtet sich nach dem Vertrag und dem noch nicht verbrauchten Risikobeitrag.
- Sichern Sie den Zugang Ihrer Kündigung: Nutzen Sie einen Versandweg, mit dem Sie den Eingang nachweisen können.
FAQ
Muss ich den Kredit nach der Kündigung der Versicherung weiterzahlen?
Ja. Die Kündigung der Restschuldversicherung beendet den Kreditvertrag nicht. Zahlen Sie die Kreditraten weiter, bis die Bank Ihnen eine geänderte Abrechnung bestätigt oder der Kredit vollständig zurückgezahlt ist.
Bekomme ich die ganze Versicherungsprämie zurück?
Das hängt vom Vertrag und vom Zeitpunkt der Kündigung ab. Der Versicherer kann den Beitragsanteil für den noch verbleibenden Versicherungsschutz erstatten.
Was passiert mit der Versicherung, wenn ich den Kredit umschulde?
Die alte Versicherung endet nicht automatisch mit dem alten Kredit. Kündigen Sie sie beim zuständigen Versicherer oder der in den Unterlagen genannten Stelle gesondert.
Kann ich die Versicherung per E-Mail kündigen?
Das hängt von den Vertragsbedingungen ab. Wenn Sie per E-Mail kündigen, bewahren Sie die gesendete Nachricht und eine Eingangsbestätigung auf; alternativ können Sie ein Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein nutzen.