Wenn Sie einen Kreditantrag abgeschickt haben und ihn nicht mehr möchten, kommt es darauf an, ob die Bank ihn schon angenommen hat und dadurch ein Kreditvertrag zustande gekommen ist. Vor Vertragsschluss sollten Sie die Bank sofort informieren; nach Vertragsschluss gilt bei vielen Krediten für private Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Entscheidend ist, ob die Bank den Antrag bereits angenommen hat: Vor Vertragsschluss geht es um die Rücknahme des Antrags, danach um einen möglichen Widerruf.
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Kurze Antwort
Ja, einen noch nicht angenommenen Kreditantrag sollten Sie umgehend schriftlich zurücknehmen. Ob das genügt, hängt davon ab, ob die Bank Ihren Antrag bereits angenommen hat und was in den Antragsunterlagen steht. Ist der Vertrag schon geschlossen, können Sie ihn bei den meisten Verbraucherdarlehen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt grundsätzlich erst, wenn Sie die Vertragsunterlagen und die vorgeschriebenen Informationen erhalten haben.
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Entscheidend ist, ob der Vertrag schon geschlossen wurde
Ein Kreditantrag und ein Kreditvertrag sind nicht immer dasselbe: Mit dem Antrag bitten Sie die Bank um einen Kredit oder machen ihr ein Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn beide Seiten rechtlich daran gebunden sind. Prüfen Sie deshalb, ob die Bank bereits zugesagt hat, ob Sie den Vertrag angenommen oder digital bestätigt haben und was Ihre Unterlagen zum Vertragsschluss sagen.
| Stand des Kredits | Was Sie tun sollten |
|---|---|
| Antrag eingereicht, Bank hat noch nicht angenommen | Bank sofort schriftlich bitten, den Antrag nicht weiter zu bearbeiten |
| Bank hat den Kredit zugesagt oder Sie haben den Vertrag bestätigt | Unterlagen prüfen und gegebenenfalls innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen |
| Kredit ist bereits ausgezahlt | Widerruf prüfen und Rückzahlung samt Zinsen einplanen |
Verlassen Sie sich nicht allein darauf, dass Sie noch keine Überweisung erhalten haben. Der Vertrag kann bereits geschlossen sein, bevor das Geld auf Ihrem Konto eingeht. Bitten Sie die Bank daher um eine schriftliche Bestätigung, welchen Status Ihr Antrag hat und ob der Vertrag schon zustande gekommen ist.
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Nach Vertragsschluss gilt meist eine 14-tägige Widerrufsfrist
Für viele Verbraucherdarlehen sieht § 495 BGB ein Widerrufsrecht vor. Die Frist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Sie beginnt erst, wenn Ihnen die Vertragsurkunde, Ihr Antrag oder eine Abschrift davon vorliegt und die erforderlichen Informationen erteilt wurden. Fehlen gesetzlich vorgeschriebene Angaben, können für Beginn und Dauer der Frist Sonderregeln gelten. Prüfen Sie deshalb die Vertragsunterlagen oder lassen Sie sich beraten.
Ein Widerruf braucht keine Begründung. Sie müssen ihn aber eindeutig erklären und in Textform übermitteln, zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Bewahren Sie den Nachweis über den Versand auf. Hinweise zu Frist und Erklärung bietet Finanztip zum Widerruf von Krediten.
Das Widerrufsrecht gilt nicht für jede Kreditart. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, etwa für bestimmte Kleinkredite und Kredite gegen Pfand. Bei Immobiliendarlehen gelten außerdem besondere Regeln. Für solche Verträge kann eine mindestens siebentägige Bedenkzeit vorgesehen sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Bei Immobiliardarlehen erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen. Bei einer Baufinanzierung sollten Sie deshalb die konkreten Vertragsdaten und Widerrufsinformationen prüfen.
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Bereits ausgezahltes Geld müssen Sie zurückzahlen
Haben Sie den Kredit schon erhalten, müssen Sie nach einem wirksamen Widerruf das ausgezahlte Geld spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Für die Zeit, in der Sie das Geld genutzt haben, fallen außerdem Zinsen nach dem vereinbarten Sollzins an. Die Bank muss Sie im Vertrag über die Folgen eines Widerrufs informieren.
Wenn die Bank das Geld noch nicht ausgezahlt hat, entfällt diese Rückzahlung. Ein Widerruf nach Vertragsschluss kann trotzdem nötig sein, damit der Kreditvertrag beendet wird.
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Bei der Prüfung zählen Antrag, Zusage und Bonität
Die Bank prüft Ihre Angaben und entscheidet, ob sie Ihnen den Kredit gibt. Dafür verlangt sie finanzielle Angaben, mit denen sie einschätzt, ob Sie den Kredit zurückzahlen können. Auch eine Auskunft bei der SCHUFA, einer Auskunftei für Kreditinformationen, kann dazugehören. Die konkreten Kriterien unterscheiden sich zwischen Banken; maßgeblich sind die angefragten Nachweise und die Bedingungen in Ihrem Antrag.
Wenn Sie nur Konditionen vergleichen möchten, achten Sie auf die Bezeichnung der Anfrage. Eine Konditionsanfrage dient dazu, einen möglichen Zinssatz zu ermitteln. Eine Kreditanfrage kann dagegen als konkrete Kreditabsicht gespeichert werden. easyCredit beschreibt die Konditionsanfrage als unverbindlich und nicht in der SCHUFA gespeichert; die Behandlung kann je nach Anbieter und Anfrageart unterschiedlich sein. Prüfen Sie deshalb beim Vergleichsportal, etwa smava, ausdrücklich, ob die Abfrage schufaneutral als Konditionsanfrage gestellt wird.
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Häufige Fehler beim Zurückziehen
Warten Sie nicht ab, wenn Sie den Kredit nicht mehr möchten. Schreiben Sie der Bank sofort und nennen Sie den Antrag oder Vertrag eindeutig, etwa mit Antragsnummer und Datum. Fragen Sie zugleich, ob die Bank den Antrag schon angenommen hat und ob sie die Auszahlung noch stoppen kann.
Eine SCHUFA-Anfrage bedeutet nicht, dass Sie bereits einen Kreditvertrag geschlossen haben. Eine Anfrage bedeutet nicht automatisch, dass ein Kreditvertrag besteht. Wenn Sie wissen möchten, welche Anfragen gespeichert sind, können Sie bei der SCHUFA eine kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung anfordern. Die Verbraucherzentrale erklärt die SCHUFA-Datenkopie.
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Wenn die Bank den Rückzug nicht bestätigt
Bitten Sie die Bank schriftlich um eine klare Auskunft: Ist der Vertrag geschlossen, wurde das Geld ausgezahlt und welche Frist gilt? Wenn der Vertrag bereits zustande gekommen ist, erklären Sie vorsorglich den Widerruf innerhalb der Frist und halten Sie den Zugang der Nachricht fest. Bei einer Baufinanzierung oder einer hohen offenen Rückzahlung sollten Sie vor dem Widerruf klären, wie Sie das ausgezahlte Geld zurückzahlen können. Der Widerruf des bestehenden Vertrags sichert Ihnen keine neue Finanzierung.
Wenn die Bank den Widerruf ablehnt oder Sie die Frist nicht sicher berechnen können, lassen Sie die Unterlagen von einer Verbraucherzentrale oder einer Rechtsberatung prüfen. Zahlen Sie außerdem keine Vorausgebühr an einen Kreditvermittler, der einen Kredit verspricht: Die Verbraucherzentrale warnt vor Vermittlern, die Geld verlangen, obwohl kein Darlehen zustande kommt. Hinweise dazu gibt es unter unseriöse Kreditangebote erkennen.
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FAQ
Kann ich den Kreditantrag per E-Mail zurückziehen?
Ja. Schreiben Sie der Bank eine eindeutige Nachricht mit Ihren Vertrags- oder Antragsdaten und bitten Sie um eine Bestätigung. Ist der Kreditvertrag bereits geschlossen, sollte Ihre Nachricht ausdrücklich den Widerruf erklären.
Muss ich den Widerruf begründen?
Nein. Ein gesetzlicher Widerruf muss nicht begründet werden. Senden Sie die Erklärung innerhalb der geltenden Frist und bewahren Sie den Versandnachweis auf.
Entstehen Kosten, wenn ich den Kredit widerrufe?
Wenn die Bank das Geld noch nicht ausgezahlt hat, müssen Sie den Kreditbetrag nicht zurückzahlen. Haben Sie das Geld bereits erhalten, müssen Sie es innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen und grundsätzlich Zinsen für die Nutzungszeit zahlen.
Wird eine Kreditanfrage durch den Rückzug aus der SCHUFA gelöscht?
Ein Rückzug des Antrags löscht eine bereits gespeicherte Anfrage nicht automatisch. Ob eine Konditionsanfrage oder Kreditanfrage gespeichert wird, hängt von der Art der Anfrage ab. Prüfen Sie die Angaben des Anbieters und bei Bedarf Ihre kostenlose SCHUFA-Datenkopie.
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Kernaussagen
- Handeln Sie sofort: Teilen Sie der Bank schriftlich mit, dass Sie den Antrag zurücknehmen, und fragen Sie nach, ob sie ihn bereits angenommen hat.
- Prüfen Sie die 14-Tage-Frist: Ist der Verbraucherdarlehensvertrag geschlossen, können Sie ihn meist innerhalb dieser Frist widerrufen; sie beginnt grundsätzlich erst mit den nötigen Vertragsunterlagen und Informationen.
- Planen Sie die Rückzahlung ein: Nach Auszahlung müssen Sie den Kreditbetrag spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen und Zinsen für die Nutzungszeit berücksichtigen.
- Achten Sie auf die Anfrageart: Für einen Konditionenvergleich fragen Sie ausdrücklich nach einer schufaneutralen Konditionsanfrage.