Wer als Mieter die Kaution nicht aus Ersparnissen zahlen möchte, kann dafür einen Kredit aufnehmen. Bei einem Kautionskredit leiht der Mieter Geld und zahlt damit die vereinbarte Barkaution an den Vermieter. Der Vermieter erhält also Geld; der Mieter schuldet die Rückzahlung des Kredits samt Zinsen und möglichen Gebühren.
Der Vermieter muss eine kreditfinanzierte Barkaution grundsätzlich genauso behandeln wie eine Kaution, die der Mieter aus Ersparnissen zahlt. Der Mieter schließt zusätzlich einen eigenen Vertrag mit dem Kreditgeber. Genau darin liegt der zentrale Unterschied zur Mietkautionsbürgschaft: Dort erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde statt Geld.
Was der Vermieter bei einer finanzierten Barkaution erhält
Entscheidend ist, welche Sicherheit im Mietvertrag vereinbart wurde und welche tatsächlich geleistet wird. Überweist der Mieter den vereinbarten Kautionsbetrag, bleibt es eine Geldkaution. Die Herkunft des Geldes ändert weder die Rechte des Vermieters an der Sicherheit noch seine Pflichten bei ihrer Anlage.
Bei Wohnraum darf die Mietsicherheit höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen zählen für diese Grenze nicht. Die zulässige Höchstgrenze richtet sich nach der Nettokaltmiete. Der Mieter darf eine Geldkaution außerdem in drei gleichen Monatsraten zahlen; die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Diese Regeln ergeben sich aus § 551 BGB.
Hier geht es zum passenden Kredit
Der Vermieter muss eine als Geldsumme überlassene Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen. So bleibt klar, dass die Kaution dem Mieter gehört und vor dem Zugriff auf das Vermögen des Vermieters geschützt ist. Dafür eignet sich ein Konto, das ausdrücklich als Mietkautionskonto oder Sonderkonto geführt wird. Das erläutern auch die Erläuterungen zum Mietkautionskonto.
Auch die spätere Abrechnung bleibt Sache zwischen Vermieter und Mieter. Ein Kreditgeber wird durch die Finanzierung nicht automatisch zum Inhaber der Kaution. Die Kautionsrückzahlung tilgt den Kredit deshalb nicht automatisch. Etwas anderes kann gelten, wenn der Mieter Rückzahlungsansprüche wirksam abtritt oder verpfändet hat; dafür ist der konkrete Kreditvertrag maßgeblich.
Kredit, Barkaution und Bürgschaft im Vergleich
Ein Kautionskredit und eine Bürgschaft helfen dem Mieter auf unterschiedliche Weise, die Kaution aufzubringen. Der Kredit verschafft dem Mieter Geld für die Kaution. Bei einer Bürgschaft verspricht dagegen eine Bank oder Versicherung, unter den vereinbarten Voraussetzungen an den Vermieter zu zahlen. Nimmt der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch, kann der Bürge den ausgezahlten Betrag grundsätzlich vom Mieter zurückfordern. Eine Bürgschaft beseitigt berechtigte Forderungen des Vermieters also nicht.
| Lösung | Was der Vermieter erhält | Was der Mieter finanziert oder zahlt |
|---|---|---|
| Barkaution aus Ersparnissen | Geld, das getrennt angelegt wird | Kautionsbetrag; die Zinsen stehen dem Mieter zu |
| Kreditfinanzierte Barkaution | Ebenfalls Geld, das getrennt angelegt wird | Kreditraten, Zinsen und mögliche Gebühren |
| Mietkautionsbürgschaft | Eine Bürgschaftsurkunde statt Geld | Wiederkehrende Gebühren, die gewöhnlich nicht zurückgezahlt werden |
Bei einer Bürgschaft muss der Vermieter die getrennte Anlage einer Geldkaution nicht organisieren, weil er keine Geldsumme erhält. Der Mieter sollte die Zustimmung des Vermieters vor Vertragsabschluss schriftlich klären: Eine Bürgschaft wird nicht automatisch anstelle einer vereinbarten Barkaution akzeptiert. Die Gegenüberstellung von Kautionskredit und Bürgschaft erläutert auch, dass sich die günstigere Lösung nicht pauschal bestimmen lässt.
Zinsen vieler Banken vergleichen und günstigen Kredit finden
Wann der Kredit teurer wird als die Ratenzahlung
Vor einem Kredit sollte der Mieter prüfen, ob er die gesetzlich erlaubten drei Kautionsraten nutzen kann. Die Kaution kann in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden. Wer die Raten aus laufendem Einkommen bezahlen kann, vermeidet damit die Kreditzinsen und Kreditgebühren.
Für einen aussagekräftigen Kostenvergleich braucht der Mieter den effektiven Jahreszins, den Gesamtbetrag aller Raten, mögliche Abschluss- oder Kontogebühren und die Bedingungen für eine vorzeitige Rückzahlung. Eine einzelne Monatsrate sagt wenig über die Gesamtkosten aus. Es gibt keine verlässlichen, allgemein gültigen Angaben zu Kreditzinsen oder Rückzahlungsbeispielen für Kautionskredite. Deshalb muss der Mieter konkrete Angebote miteinander vergleichen.
Die Mietdauer bestimmt, wie lange der Mieter Bürgschaftsgebühren oder Kreditzinsen zahlt. Bürgschaftsgebühren werden in der Regel nicht erstattet. Beim Kredit hängt die Belastung von Zinssatz, Laufzeit und Tilgung ab. Eine lange Laufzeit kann die Monatsrate senken, aber die Zinskosten erhöhen. Wer nach dem Auszug noch Kreditraten zahlt, während der Vermieter die Kaution noch abrechnet, muss vorübergehend beide Belastungen einplanen.
Welche Pflichten und Risiken der Vermieter behält
Eine finanzierte Barkaution gibt dem Vermieter keine zusätzlichen Ansprüche. Er muss die Geldkaution getrennt anlegen und darf sie nicht wie eigenes Geld behandeln. Während des Mietverhältnisses kann der Mieter die Kaution grundsätzlich nicht einseitig zurückfordern; umgekehrt darf der Vermieter nicht beliebig darauf zugreifen oder sie mit beliebigen Forderungen verrechnen. Die Regeln zur Verwendung hängen vom konkreten Anspruch und der rechtlichen Lage ab; der Kommentar zu § 551 BGB beschreibt die Grenzen eines Zugriffs während des Mietverhältnisses.
Kredit kostenlos und Schufa-neutral anfragen
Für Vermieter ist entscheidend, ob die vereinbarte Sicherheit tatsächlich eingeht. Ein noch nicht ausgezahlter Kredit ersetzt keine geleistete Kaution. Vermieter sollten den Zahlungseingang dokumentieren und anschließend die Geldkaution ordnungsgemäß anlegen. Mieter sollten sich die Kontodaten und den Eingang jeder Rate bestätigen lassen.
Zusätzliche Sicherheiten neben einer vollen Barkaution können die gesetzliche Obergrenze überschreiten. Bei Wohnraum gilt die Grenze von drei Nettokaltmieten insgesamt, auch wenn mehrere Sicherheiten nebeneinander vereinbart werden. Eine Vereinbarung darf die Schutzgrenzen des § 551 BGB nicht zum Nachteil des Mieters umgehen. Bei einer Kombination aus voller Barkaution und zusätzlicher Bürgschaft sollten beide Seiten deshalb die Vertragsregelung prüfen lassen.
Was das BGH-Urteil zur Bankbürgschaft bedeutet
Am 14. Mai 2025 entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Vermieter nicht allein deshalb nach § 569 Abs. 2a BGB fristlos kündigen kann, weil eine vereinbarte Bankbürgschaft fehlt. Die Vorschrift betrifft den Verzug mit einer Sicherheitsleistung in Höhe von zwei Monatsmieten; nach der Besprechung der BGH-Entscheidung fällt die vereinbarte Bankbürgschaft nicht unter diesen Kündigungstatbestand.
Das Urteil betrifft eine Bankbürgschaft, nicht eine durch Kredit finanzierte Barkaution. Es lässt sich daher nicht ohne Weiteres auf einen Fall übertragen, in dem der Mieter die geschuldete Geldkaution verspätet oder gar nicht zahlt. Für Vermieter und Mieter bleibt wichtig, die vereinbarte Sicherungsform genau zu unterscheiden und nicht aus dem Urteil eine allgemeine Regel für alle Kautionsrückstände abzuleiten.
Kreditvertrag und Widerruf prüfen
Ein Kautionskredit ist ein eigener Kreditvertrag. Ob die besonderen Regeln für Verbraucherdarlehen gelten, hängt von der rechtlichen Einordnung des konkreten Vertrags ab. Fällt er unter § 491 BGB, greifen die dazugehörigen Informations- und Widerrufsvorschriften. Bei fehlenden Pflichtangaben kann sich der Beginn der Widerrufsfrist verschieben; die Erläuterungen zu § 356b BGB beschreiben diese Voraussetzungen.
Vor der Unterschrift sollte der Mieter deshalb nicht nur den Zinssatz, sondern auch Vertragsunterlagen, Pflichtangaben, Laufzeit, Gebühren und Rückzahlungsregeln prüfen. Aus der Bezeichnung „Kautionskredit“ allein lässt sich nicht ableiten, welche Verbraucherdarlehensregeln gelten oder welche konkreten Konditionen der Anbieter vorsieht.
Kernaussagen
- Prüfe zuerst die Ratenzahlung: Bei Wohnraum darfst du die Barkaution in drei gleichen Monatsraten zahlen; ein Kredit ist nicht automatisch nötig.
- Unterscheide Kredit und Bürgschaft: Der Kredit finanziert eine Geldkaution, die Bürgschaft ersetzt die Geldzahlung durch ein Zahlungsversprechen.
- Vergleiche die Gesamtkosten: Entscheidend sind effektiver Jahreszins, Gebühren, Laufzeit und Gesamtbetrag, nicht allein die Monatsrate.
- Behandle die Kaution getrennt vom Kredit: Der Vermieter muss eine erhaltene Geldkaution getrennt anlegen; die Rückzahlung tilgt den Kredit nicht automatisch.
- Vereinbare eine Bürgschaft vorher schriftlich: Der Vermieter muss eine andere Sicherungsform nicht automatisch anstelle der vereinbarten Barkaution annehmen.
FAQ
Muss der Vermieter eine mit Kredit finanzierte Barkaution annehmen?
Wenn der Mietvertrag eine Barkaution vorsieht und der Mieter den geschuldeten Betrag ordnungsgemäß zahlt, bleibt die Sicherheit eine Geldkaution. Der Vermieter erhält dabei Geld; die Finanzierung durch einen Kredit ändert die vereinbarte Sicherungsform nicht. Eine Bürgschaft statt Geld muss der Vermieter dagegen nicht automatisch akzeptieren.
Darf ich die Kaution in Raten zahlen, obwohl ich einen Kredit aufnehmen könnte?
Bei Wohnraum darfst du eine Barkaution in drei gleichen Monatsraten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Ein Kredit kann trotzdem sinnvoll erscheinen, wenn du eine andere Liquiditätsplanung hast, aber du solltest die Kreditkosten mit der Ratenzahlung vergleichen.
Was passiert, wenn der Vermieter eine Bürgschaft ablehnt?
Wenn im Mietvertrag eine Barkaution vereinbart ist, kann der Vermieter grundsätzlich auf dieser vereinbarten Form bestehen. Kläre die Zustimmung zu einer Bürgschaft vor Vertragsabschluss schriftlich, statt dich auf eine mündliche Zusage oder die Ausstellung einer Bürgschaftsurkunde zu verlassen.
Kann der Vermieter die Kaution direkt an den Kreditgeber zurückzahlen?
Das folgt nicht automatisch daraus, dass der Kredit die Kaution finanziert hat. Ohne eine wirksame Abtretung oder Verpfändung des Rückzahlungsanspruchs wird die Kaution im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter abgerechnet; der Kreditvertrag bleibt davon getrennt.