Wer eine Wohnung mietet, muss oft eine Kaution hinterlegen. Dafür kommen vor allem zwei Wege infrage: Der Mieter zahlt Geld auf ein Kautionskonto ein oder nutzt eine Mietkautionsbürgschaft. Bei einer Bürgschaft verspricht ein Anbieter dem Vermieter, für bestimmte Forderungen einzustehen. Der Mieter zahlt dafür laufende Beiträge und bekommt diese später nicht zurück.
Für die meisten Mieter ist ein Kautionskonto günstiger, sofern sie das Geld aufbringen können. Mit einer Bürgschaft bleibt Geld für den Umzug verfügbar. Dafür fallen jedes Jahr Beiträge an, und berechtigte Forderungen des Vermieters muss der Mieter weiterhin selbst bezahlen. Vor der Wahl sollte der Vermieter zustimmen: Er muss eine Bürgschaft oder ein Depot nicht automatisch akzeptieren.
Konto oder Bürgschaft: Was sich finanziell unterscheidet
Bei einer Barkaution bleibt das eingezahlte Geld grundsätzlich Vermögen des Mieters. Der Vermieter muss es getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen. Für Wohnraum darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen; eine Geldkaution kann der Mieter in drei Monatsraten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Diese Regeln fasst Finanztip zur Mietkaution zusammen.
Eine Bürgschaft bindet zunächst kein vergleichbares Guthaben. Dafür fallen laufende Kosten an. Zahlt der Bürge bei einem Anspruch des Vermieters, kann er den ausgelegten Betrag vom Mieter zurückfordern. Die Bürgschaft sichert den Vermieter ab, während der Mieter die Kautionssumme zunächst behält. Auch wenn der Bürge zahlt, bleibt der Mieter für die Kosten eines Schadens verantwortlich.
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| Möglichkeit | Geld zu Beginn | Laufende Kosten | Worauf es ankommt |
|---|---|---|---|
| Kautionskonto oder Sparbuch | Kautionssumme wird gebunden | Je nach Bank mögliche Eröffnungsgebühr; geringe Zinsen | Das Geld bleibt dem Mieter zugeordnet und wird nach Ende des Mietverhältnisses freigegeben, sobald keine gesicherten Forderungen mehr bestehen. |
| Mietkautionsbürgschaft oder -versicherung | Keine Einzahlung der Kautionssumme | Jährlicher Beitrag, solange der Vertrag läuft | Der Vermieter muss die Bürgschaft akzeptieren. Bei einer Zahlung des Bürgen kann dieser Rückgriff beim Mieter nehmen. |
| Verpfändetes Wertpapierdepot | Wertpapiere werden als Sicherheit gebunden | Anbieterabhängige Kosten; für konkrete Anbieter liegen hier keine belastbaren Vergleichspreise vor | Kursverluste treffen den Mieter und können eine zusätzliche Einzahlung nötig machen. |
Die drei Wege unterscheiden sich vor allem darin, ob der Mieter Geld festlegt, laufende Beiträge zahlt oder ein Anlagerisiko trägt. Für den Kostenvergleich zählt auch die Mietdauer: Bei einem kurzen Mietverhältnis fallen jährliche Beiträge weniger ins Gewicht als bei mehreren Jahren. Das Geld fließt aber in keinem Fall in die eigene Kaution.
Was Anbieter für eine Bürgschaft verlangen
Die Beiträge richten sich meist nach der Höhe der Kaution. Auch Anbieter und Zahlungsweise wirken sich auf den Preis aus. Vor Abschluss sollten Mieter den aktuellen Preis und die Vertragsbedingungen prüfen.
Die Finanztip-Stichprobe zu Mietkautionen bietet eine Orientierung zu den Beiträgen. Beim Kautionskonto bleibt das Geld dem Mieter zugeordnet, statt als Versicherungsbeitrag abzufließen.
Achte außerdem auf die Zahlungsweise und die Kündigungsbedingungen. Laut den vorliegenden Angaben gilt die R+V-Regel nur für dieses Angebot: Nach Vorlage einer Kündigungsbestätigung oder eines Übergabeprotokolls fallen ab dem Auszugstag keine Beiträge mehr an. Daraus lässt sich keine allgemeine Regel für andere Anbieter ableiten.
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Kautionskonten: Gebühren und geringe Zinsen
Ein Kautionskonto ist in der Regel die kostengünstigere Wahl, wenn der Mieter das Geld entbehren kann. Eine Finanztip-Stichprobe vom Oktober 2025 nennt Eröffnungsgebühren zwischen null und 75 Euro. Beispiele aus dieser Erhebung: 50 Euro bei der BW-Bank, 59 Euro bei der Commerzbank und 69 Euro bei der PSD München. Die dort erfassten Zinsen lagen insgesamt auf niedrigem Niveau.
Mieter sollten vorab klären, wer das Konto eröffnet und wer die Gebühr übernimmt. Finanztip empfiehlt, die Eröffnungsgebühr dem Vermieter zuzuordnen; die vorliegenden Angaben belegen dafür jedoch keine allgemeine gesetzliche Pflicht. Entscheidend ist, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt wird. Ein Tagesgeldkonto kommt nur infrage, wenn die Bank es als Treuhandkonto ermöglicht.
Auch wenn der Vermieter die Kaution zu Mietbeginn verlangt, muss der Mieter für Wohnraum nicht die ganze Summe auf einmal zahlen: Eine Barkaution darf grundsätzlich in drei Monatsraten gezahlt werden. Eine Bürgschaft ist daher nicht automatisch nötig, nur weil die gesamte Summe zu Mietbeginn fehlt.
Depot und Bürgschaft bergen andere Risiken
Ein Kautionsdepot kann Kursgewinne bringen, doch Wertpapiere können auch fallen. Sinkt der Depotwert, reicht die Sicherheit möglicherweise nicht mehr aus und der Mieter muss die Differenz ausgleichen. Finanztip hält Aktien wegen des Kursrisikos und der fehlenden Einlagensicherung als Kautionssicherheit für ungeeignet. Die rechtliche Behandlung von Kursgewinnen ist zudem nicht abschließend geklärt: Ein Urteil des Amtsgerichts Köln zu einer Aktienanlage war laut Finanztip nicht rechtskräftig.
Kredit kostenlos und Schufa-neutral anfragen
Bei einer Bürgschaft sollten Mieter prüfen, ob der Anbieter bei einer Forderung des Vermieters zuerst zahlen darf und mit welchen Gründen der Mieter der Forderung dann noch widersprechen kann. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern kann der Bürge zuerst zahlen. Der Mieter muss danach klären, ob die Forderung berechtigt war. Auch bei einer gewöhnlichen Bürgschaft gilt: Eine Zahlung des Bürgen kann zu einer Rückforderung beim Mieter führen. Die Kreditzentrale erläutert Kosten und Rückgriff.
Vor dem Abschluss Zustimmung und Laufzeit prüfen
Lass dir die Zustimmung des Vermieters zur konkreten Bürgschaft oder zum Depot schriftlich geben, bevor du Beiträge zahlst oder Wertpapiere verpfändest. Eine Kautionsbürgschaft ersetzt die vereinbarte Sicherheit nur, wenn der Vermieter sie akzeptiert. Bei Wohnraum dürfen Kaution und Bürgschaft zusammen grundsätzlich nicht über drei Nettokaltmieten liegen.
Vergleiche anschließend nicht allein den Jahrespreis. Prüfe, ob der Beitrag monatlich oder jährlich abgerechnet wird, wie du den Vertrag beendest und wann die Beiträge nach dem Auszug enden. Bei einer Bürgschaft ist außerdem wichtig, welche Kosten bei einer Zahlungsforderung entstehen und ob der Anbieter anschließend beim Mieter Rückgriff nimmt. Für ein Kautionskonto lohnt sich der Blick auf Eröffnungsgebühr, Zinssatz und Freigabeverfahren.
FAQ
Muss der Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft annehmen?
Nein. Eine Bürgschaft ersetzt die vereinbarte Kaution nur, wenn der Vermieter zustimmt. Hol dir die Zustimmung vor dem Vertragsabschluss mit dem Anbieter ein.
Bekomme ich die Beiträge für eine Mietkautionsbürgschaft zurück?
Nein, die Beiträge sind laufende Kosten für die Bürgschaft. Sie werden grundsätzlich nicht mit der Kautionssumme verrechnet und nicht zurückgezahlt, wenn der Mietvertrag endet.
Was passiert, wenn der Bürge an den Vermieter zahlt?
Der Bürge kann den ausgezahlten Betrag unter den vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen vom Mieter zurückfordern. Die Bürgschaft beseitigt eine berechtigte Forderung des Vermieters also nicht.
Ist ein Kautionskonto immer kostenlos?
Nein. Banken können eine Eröffnungsgebühr verlangen. Eine Stichprobe vom Oktober 2025 nannte Gebühren von null bis 75 Euro; aktuelle Konditionen solltest du direkt bei der Bank erfragen.
Wann bekomme ich meine Kaution nach dem Auszug zurück?
Das Gesetz legt keine feste Rückzahlungsfrist für alle Fälle fest. Der Vermieter darf prüfen, ob noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen; bei einer ausstehenden Betriebskostenabrechnung kann ein angemessener Teil der Kaution vorübergehend zurückbleiben.
Kernaussagen
- Vergleiche die Gesamtkosten: Eine Bürgschaft verursacht laufende Beiträge; ein Kautionskonto bindet Kapital, statt Beiträge zu verursachen.
- Nutze das Kautionskonto, wenn du das Geld aufbringen kannst: Es bindet Kapital, ist über mehrere Jahre aber meist günstiger als laufende Bürgschaftsbeiträge.
- Hol die Zustimmung des Vermieters vorher ein: Ohne Akzeptanz kann eine bezahlte Bürgschaft die vereinbarte Kaution nicht ersetzen.
- Prüfe Rückgriff und Kündigung: Zahlt der Bürge, kann er das Geld vom Mieter zurückfordern; Bedingungen zum Ende der Beiträge unterscheiden sich nach Anbieter.
- Meide Kursrisiken als Kautionsersatz: Ein Depot kann an Wert verlieren und dadurch eine Nachzahlung erforderlich machen.