Wer beim Einzug die Kaution nicht auf einmal zahlen möchte, kann dem Vermieter statt Bargeld eine Mietkautionsbürgschaft anbieten. Dabei sichert ein Anbieter die Forderung des Vermieters ab. Zahlt der Anbieter später an den Vermieter, muss der Mieter das Geld zurückzahlen. Die Bürgschaft verschiebt also die Zahlung und kostet laufende Beiträge; sie erlässt die Kaution nicht.
Das günstigste Angebot erkennen Sie deshalb nicht am Monatsbeitrag allein. Entscheidend sind die Gesamtkosten über die voraussichtliche Mietdauer, die Bedingungen für Kündigung und Freigabe sowie die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Wer diese Punkte vor dem Abschluss klärt, vermeidet doppelte Kosten und böse Überraschungen.
Fehler 1: Die Bürgschaft ohne Zustimmung des Vermieters abschließen
Ein Vermieter muss eine Bürgschaft nicht automatisch anstelle einer vereinbarten Barkaution annehmen. Schließen Sie den Vertrag ab, bevor der Vermieter der konkreten Bürgschaft zugestimmt hat, zahlen Sie womöglich Beiträge und müssen zusätzlich die Barkaution leisten. Lassen Sie sich deshalb schriftlich bestätigen, dass der Vermieter genau diese Bürgschaft als Mietsicherheit akzeptiert.
Prüfen Sie auch, ob alle vereinbarten Sicherheiten zusammen die gesetzliche Grenze einhalten: Bei Wohnraum darf die Mietsicherheit grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Eine zusätzliche Bürgschaft neben einer Barkaution kann diese Grenze überschreiten. Bei einer freiwillig angebotenen zusätzlichen Sicherheit kann die rechtliche Bewertung im Einzelfall anders ausfallen. Maßgeblich sind daher die konkrete Vereinbarung und die Umstände, unter denen die Bürgschaft gestellt wird. Hinweise zu Form und Grenzen der Sicherheit bietet das Mieter-Magazin.
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Fehler 2: Nur den Jahresbeitrag vergleichen
Ein kleiner Monatsbetrag wirkt günstig, sagt aber wenig über die Gesamtkosten aus. Bürgschaftsbeiträge laufen weiter, solange die Sicherheit besteht, und werden im Allgemeinen nicht zurückgezahlt. Bei einer Barkaution bleibt das Geld zwar zunächst gebunden, der Vermieter muss es aber nach dem Mietende grundsätzlich zurückgeben, soweit keine berechtigten Forderungen offen sind.
Die tatsächlichen Beiträge und Mindestgebühren unterscheiden sich je nach Anbieter. Ein Kostenbeispiel zur Mietkautionsbürgschaft zeigt, wie sich laufende Beiträge über längere Mietzeiten summieren.
Vergleichen Sie für jedes Angebot den Jahrespreis, mögliche Mindestbeiträge und die Gesamtkosten für Ihre geplante Mietdauer. Prüfen Sie außerdem, ob monatliche Zahlung teurer ist als jährliche Zahlung. Laut einem von Kreditzentrale aufgegriffenen Vergleich können Monatszahlungen mehr kosten; maßgeblich sind die konkreten Vertragsbedingungen. Wer die Barkaution ohne Kredit aufbringen kann, sollte sie als Alternative mitrechnen, besonders bei einer voraussichtlich langen Mietzeit.
Fehler 3: Kündigung und Freigabe nicht vorab klären
Eine kurze Kündigungsfrist bedeutet nicht zwingend, dass die Beiträge sofort mit dem Absenden der Kündigung enden. Bei manchen Verträgen enden die Beiträge erst, wenn der Vermieter die Bürgschaft freigibt oder bestimmte Unterlagen beim Anbieter eingehen. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Produkt.
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Klären Sie vor Vertragsabschluss, welche Unterlagen der Anbieter für die Freigabe braucht und wer sie ihm senden muss. Bewahren Sie nach dem Auszug die schriftliche Freigabe des Vermieters und den Nachweis auf, dass der Anbieter sie erhalten hat. Ein Anbieter kann dafür zum Beispiel eine Rückgabeerklärung oder ein Übergabeprotokoll verlangen. Für andere Verträge gilt das nicht automatisch. Die Anbieterbedingungen der R+V über einen Vertriebspartner zeigen, warum die jeweiligen Fristen und Nachweise genau geprüft werden sollten.
Auch beim Wechsel von einer Bürgschaft zur Barkaution ist die Reihenfolge wichtig. Die Zahlung der Barkaution beendet die Bürgschaft nicht automatisch. Vereinbaren Sie mit dem Vermieter schriftlich, wann er die alte Bürgschaft freigibt und welches Dokument der Anbieter dafür benötigt. Sonst laufen möglicherweise Beiträge weiter, obwohl Sie die neue Kaution bereits gezahlt haben.
Fehler 4: Die Zahlungsbedingungen der Bürgschaft mit der Barkaution verwechseln
Bei einer Barkaution für Wohnraum darf der Mieter die Zahlung in drei gleichen monatlichen Raten leisten. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Dieses gesetzliche Ratenrecht gilt nicht automatisch für eine Bürgschaft. Wenn Sie die Bürgschaft nicht sofort stellen können, müssen Sie den Zahlungszeitpunkt daher vorab mit dem Vermieter vereinbaren.
Auch die Übergabe der Wohnung kann davon abhängen, ob die vereinbarte Sicherheit vorliegt. Der Bundesgerichtshof entschied 2025: Die Regelung zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs bei einer Mietsicherheit von zwei Monatsmieten in § 569 Abs. 2a BGB betrifft nur Barkautionen, nicht Bankbürgschaften. Der Vermieter kann die Wohnungsübergabe bei einer noch ausstehenden Bankbürgschaft dennoch bis zu deren Ausstellung zurückhalten. Weitere Kündigungsgründe können im Einzelfall bestehen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur fehlenden Bankbürgschaft ist daher kein Grund, die vereinbarte Sicherheit später einzureichen.
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Fehler 5: Die Art der Bürgschaft übergehen
Lesen Sie vor dem Abschluss, wann der Anbieter an den Vermieter zahlt. Bei einer Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ zahlt der Bürge nach den Vertragsbedingungen zunächst auf Verlangen des Vermieters. Der Mieter muss eine unberechtigte Forderung anschließend selbst abwehren. Bei anderen selbstschuldnerischen Bürgschaften prüft der Bürge die Forderung vor der Zahlung. Trotzdem muss der Mieter einen Streit über die Forderung möglicherweise selbst führen. Die Unterschiede erklärt die Übersicht zu Mietkautionsbürgschaften.
Eine Bürgschaft ist keine Versicherung gegen Schäden in der Wohnung oder Mietrückstände. Zahlt der Anbieter an den Vermieter, fordert er das Geld grundsätzlich vom Mieter zurück. Prüfen Sie außerdem, ob der Vertrag eine schriftliche Bürgschaftserklärung vorsieht. Nach § 766 BGB gilt für die Bürgschaft grundsätzlich die Schriftform; eine bloß mündliche Zusage reicht nicht aus. Lassen Sie sich die ausgestellte Urkunde aushändigen und bewahren Sie sie sicher auf.
So finden Sie das passende Angebot
Vergleichen Sie zunächst nur Angebote, die der Vermieter schriftlich akzeptiert. Berechnen Sie dann die Beiträge für Ihre erwartete Mietdauer und prüfen Sie Mindestgebühren sowie Zahlungsrhythmus. Lesen Sie anschließend die Regelungen zu Auszahlung, Kündigung und Freigabe. Ein günstiger Beitrag hilft wenig, wenn unklare Nachweise dazu führen, dass Sie nach dem Auszug weiterzahlen.
Verlassen Sie sich auch nicht auf eine Zusage, bevor der Anbieter Ihren Antrag geprüft hat. Je nach Anbieter spielen Bonitätsprüfungen eine Rolle; ein negativer SCHUFA-Eintrag kann die Annahme erschweren oder zur Ablehnung führen. Warten Sie deshalb die verbindliche Bestätigung ab, bevor Sie fest mit der Bürgschaft rechnen.
Kernaussagen
- Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein: Der Vermieter muss die Bürgschaft nicht anstelle einer vereinbarten Barkaution akzeptieren.
- Rechnen Sie die Gesamtkosten aus: Laufende Beiträge summieren sich über die Mietdauer und werden in der Regel nicht erstattet.
- Klären Sie die Freigabe vor dem Abschluss: Beiträge enden nach den jeweiligen Vertragsbedingungen, nicht zwingend schon mit dem Absenden einer Kündigung.
- Prüfen Sie die Zahlungs- und Auszahlungsbedingungen: Eine Bürgschaft ersetzt weder die Rückzahlungspflicht gegenüber dem Anbieter noch automatisch die Ratenzahlung einer Barkaution.
FAQ
Muss mein Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft annehmen?
Nein. Lassen Sie sich vor dem Abschluss schriftlich bestätigen, dass der Vermieter die konkrete Bürgschaft akzeptiert. Ohne diese Zustimmung drohen zusätzliche Beiträge, während die vereinbarte Barkaution weiterhin fällig bleibt.
Ist eine Mietkautionsbürgschaft günstiger als eine Barkaution?
Das hängt vor allem von der Mietdauer und dem Beitrag ab. Die Beiträge werden üblicherweise nicht zurückgezahlt und summieren sich mit jedem Jahr. Eine Barkaution bindet Geld, wird nach dem Mietende aber grundsätzlich zurückgezahlt, soweit keine berechtigten Forderungen bestehen.
Muss ich dem Anbieter Geld zurückzahlen, wenn er an den Vermieter zahlt?
Ja. Die Bürgschaft verschiebt die Zahlungspflicht, sie hebt sie nicht auf. Wenn der Anbieter eine berechtigte Forderung des Vermieters begleicht, muss der Mieter den Betrag grundsätzlich an den Anbieter erstatten.
Kann ich die Bürgschaft einfach kündigen, wenn ich ausziehe?
Nicht unbedingt mit sofortiger Wirkung. Der Vertrag kann für das Beitragsende eine Freigabe durch den Vermieter oder bestimmte Nachweise verlangen. Fragen Sie den Anbieter nach den genauen Unterlagen und bewahren Sie die schriftliche Bestätigung des Vertragsendes auf.