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Staatlichen Kredit beantragen: Diese Unterlagen brauchen Selbstständige

Wer als Selbstständige oder Unternehmerin einen staatlich geförderten Kredit für Gründung, Investitionen oder laufende Kosten beantragt, muss zwei Dinge nachvollziehbar belegen: wofür das Geld gebraucht wird und wie der Kredit zurückgezahlt werden soll. Förderkredite laufen häufig über eine Hausbank. Sie prüft den Antrag und entscheidet über die Finanzierung; die Förderung ersetzt diese Prüfung nicht.

Ein Beispiel ist der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW. Es handelt sich um einen Kredit, der zurückgezahlt werden muss. Prüfen Sie vor dem Antrag mit der Hausbank die aktuellen Bedingungen und Formulare. Förderregeln und Unterlagen können sich ändern. Einen Überblick zum Antragsweg geben die Informationen zum KfW-StartGeld.

Welche Unterlagen die Bank prüfen muss

Es gibt keine einheitliche Unterlagenliste für alle staatlichen Kredite. Die Hausbank braucht ein Bild von Ihrem Vorhaben, dem Kapitalbedarf und Ihrer wirtschaftlichen Lage. Bei einer Gründung stehen Geschäftsmodell und Planung im Vordergrund. Bei einem bestehenden Unternehmen zählen zusätzlich die tatsächlichen Geschäftszahlen der vergangenen Jahre.

Prüfbereich Typische Unterlagen Wofür sie gebraucht werden
Geschäftsvorhaben Businessplan mit Geschäftsidee, Zielgruppe, Markt, Wettbewerb, Vertrieb und persönlicher Qualifikation Zeigt, wie das Unternehmen Einnahmen erzielen soll und ob das Vorhaben nachvollziehbar geplant ist
Kapitalbedarf Investitionsplan mit Einzelposten, etwa für Maschinen, Ausstattung, Warenlager oder Markterschließung Belegt, welche Ausgaben der Kredit finanzieren soll
Rückzahlung Liquiditätsplan und Rentabilitätsvorschau Macht sichtbar, wann Geld eingeht, wann Ausgaben anfallen und welcher Betrag für Zins und Tilgung verfügbar bleibt
Bestehendes Unternehmen Steuerbescheide, Gewinnermittlungen, Jahresabschlüsse und aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung Zeigt die bisherige Ertragslage und die aktuelle Geschäftsentwicklung
Persönliche Finanzlage Übersicht über private Einnahmen, Ausgaben, Vermögen und Schulden Hilft der Bank einzuschätzen, ob die Kreditrate neben den privaten Verpflichtungen tragbar ist
Kapitalgesellschaft Unterlagen der Gesellschaft sowie gegebenenfalls Geschäftsführervertrag und Gehaltsabrechnungen Ordnet die persönlichen Einkünfte der Geschäftsführung und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ein

Die Tabelle zeigt typische Unterlagen, ist aber keine verbindliche Liste. Fragen Sie Ihre Hausbank, welche Dokumente sie für das konkrete Programm und Ihre Rechtsform verlangt. Die IHK München beschreibt als wichtige Prüfgrößen unter anderem die Zahlungsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens.

Gründung: Vorhaben und Zahlen zusammenführen

Für einen Gründungskredit sollten Businessplan, Investitionsplan und Finanzplanung inhaltlich übereinstimmen. Wenn der Businessplan beispielsweise einen größeren Warenbestand voraussetzt, muss dieser im Kapitalbedarf auftauchen. Die Liquiditätsplanung sollte außerdem zeigen, wie das Unternehmen laufende Ausgaben bezahlt, bevor die geplanten Umsätze vollständig eingehen.

Planen Sie die Liquidität monatlich. Berücksichtigen Sie neben Umsätzen und sonstigen Einzahlungen auch Personal, Material, laufende Betriebskosten, Investitionen, Steuern, Zinsen, Tilgung und Privatentnahmen. Eine Rentabilitätsvorschau über drei Geschäftsjahre hilft, die erwarteten Umsätze und Kosten über einen längeren Zeitraum einzuordnen. Begründen Sie Annahmen zu Absatz, Preisen und Kosten. Sie dürfen nicht nur dazu dienen, den gewünschten Kreditbetrag zu rechtfertigen.

Zwei Vorlagen können Ihnen beim ersten Ordnen helfen. Die Excel-Vorlage zur Liquiditätsplanung bildet zwölf Monate ab; sie ersetzt aber weder eine passende Mindestreserve noch eine engmaschige Kontrolle der Kontostände. Die Excel-Arbeitshilfe zur Kapitalbedarfsplanung kann beim Ordnen von Kapitalbedarf und Finanzierungsmix helfen. Beispielwerte in Vorlagen sind Rechenhilfen und keine Empfehlungen für Ihren eigenen Antrag.

Bestehendes Unternehmen: Einkommen nachvollziehbar belegen

Selbstständige reichen für den Einkommensnachweis typischerweise die Einkommensteuerbescheide der vergangenen zwei bis drei Jahre, ihre Gewinnermittlungen und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung ein. Je nach Buchführung gehören dazu eine Einnahmenüberschussrechnung oder Jahresabschlüsse sowie eine Summen- und Saldenliste. Eine Bescheinigung des Steuerberaters über ein voraussichtlich dauerhaft erzielbares Einkommen kann die Unterlagen ergänzen. Die konkrete Liste hängt von der Bank und dem beantragten Kredit ab. Eine Übersicht der häufig verlangten Nachweise bietet der Beitrag zum Einkommensnachweis für Selbstständige.

Bei einer GmbH kann die Bank zusätzlich Unterlagen zur Gesellschaft und zur Geschäftsführung anfordern, etwa Jahresabschlüsse, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen, den Gesellschaftsvertrag oder den Geschäftsführervertrag. Wer Ausschüttungen als Einkommen anführt, sollte sie mit Beschlüssen und Zahlen belegen können. Banken betrachten Einkünfte aus mehreren Jahren, um außergewöhnliche Ausschläge einzuordnen; einzelne hohe Einnahmen belegen deshalb nicht automatisch ein dauerhaft verfügbares Einkommen.

Eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung ersetzt nicht automatisch einen Steuerbescheid oder einen endgültigen Jahresabschluss. Fehlt ein aktueller Bescheid, fragen Sie schriftlich, ob die Bank für eine erste Prüfung eine aktuelle Auswertung akzeptiert, die Ihr Steuerberater eingeordnet hat. Fragen Sie auch, welche endgültigen Nachweise Sie später einreichen müssen. Die Hinweise zur Finanzierung ohne vollständige Gewinnermittlung unterstreichen, dass die Bank eine solche Ersatzlösung ausdrücklich bestätigen muss.

Den Antrag vor dem Start des Vorhabens klären

Bei Förderkrediten kann der Zeitpunkt entscheidend sein. Für das StartGeld muss der Antrag laut den vorliegenden Hinweisen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Klären Sie deshalb mit der Hausbank, welche Schritte als Vorhabensbeginn gelten, bevor Sie verbindliche Bestellungen auslösen oder mit der Umsetzung beginnen. Im Zweifel lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben.

Auch eine Haftungsfreistellung, bei der die KfW der Hausbank einen Teil des Kreditrisikos abnimmt, sichert keine Kreditzusage. Beim StartGeld übernimmt die KfW nach den verfügbaren Angaben einen Teil des Kreditrisikos; die Hausbank prüft weiterhin die Tragfähigkeit des Vorhabens und trifft die Kreditentscheidung. Ein nachvollziehbarer Kapitalbedarf, ein plausibler Liquiditätspuffer und realistische Umsatzannahmen helfen der Bank, Ihren Antrag zu prüfen. Unklare Zahlen oder ein zu optimistischer Zeitplan werfen dagegen Fragen auf.

Kernaussagen

  • Belegen Sie Bedarf und Rückzahlung: Investitionsplan, Liquiditätsplan und Rentabilitätsvorschau müssen zusammenpassen.
  • Trennen Sie Gründungs- und Bestandsnachweise: Gründungen brauchen vor allem einen belastbaren Plan; bestehende Unternehmen zusätzlich Steuerbescheide, Gewinnermittlungen und aktuelle Geschäftszahlen.
  • Klären Sie die Unterlagenliste mit der Hausbank: Die Anforderungen richten sich nach Förderprogramm und Rechtsform sowie nach dem Einzelfall.
  • Warten Sie mit dem Vorhabensbeginn: Lassen Sie vor Bestellungen oder anderen verbindlichen Schritten klären, wann der Förderantrag gestellt sein muss.
  • Prüfen Sie Vorlagen kritisch: Excel-Dateien helfen beim Ordnen und Rechnen, ersetzen aber weder Ihre eigenen Annahmen noch die Prüfung durch die Bank.

FAQ

Reicht eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung als Einkommensnachweis?

Nicht automatisch. Die Bank entscheidet, ob sie eine aktuelle Auswertung für eine vorläufige Prüfung akzeptiert und welche Steuerbescheide oder Jahresabschlüsse sie zusätzlich braucht. Fragen Sie das vorab schriftlich.

Welche Unterlagen brauche ich als GmbH-Geschäftsführerin oder Geschäftsführer?

Neben persönlichen Einkommensnachweisen kann die Bank Unterlagen zur GmbH verlangen, etwa Jahresabschlüsse, eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung und den Gesellschaftsvertrag. Fragen Sie auch, wie sie Gehalt und Ausschüttungen bewertet.

Muss ich Eigenkapital einbringen?

Das hängt vom Förderprogramm und der Kreditprüfung ab. Für das StartGeld wird kein zwingender Eigenkapitalanteil genannt; die Hausbank prüft dennoch, ob die Rückzahlung aus den erwarteten Einnahmen und der persönlichen finanziellen Lage tragbar ist.

Was passiert, wenn ich vor dem Antrag schon mit dem Vorhaben beginne?

Beim StartGeld muss der Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Weil die Abgrenzung im Einzelfall wichtig ist, sollten Sie vor Vertragsabschlüssen und Käufen die Hausbank fragen, welche Schritte als Beginn gelten.

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