Wenn Ihr Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft ablehnt, prüfen Sie zuerst den Mietvertrag. Entscheidend ist, welche Sicherheit im Vertrag vereinbart wurde. Bei einer Mietkautionsbürgschaft verspricht eine Bank oder ein Versicherer, dem Vermieter unter bestimmten Bedingungen offene Forderungen zu bezahlen. Sie ersetzt eine Barkaution aber nicht automatisch.
Steht im Vertrag ausdrücklich eine Barkaution, muss der Vermieter eine Bürgschaft grundsätzlich nicht als Ersatz annehmen. Ist keine Form festgelegt, spricht nach einer mietrechtlichen Kommentierung vieles dafür, dass der Mieter die Sicherheitsform wählen darf. Klären Sie deshalb die Vertragslage, bevor Sie einen Anbieter wechseln oder die Kaution einfach nicht leisten.
Was der Mietvertrag zur Kaution sagt
Im Wohnraummietrecht gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht, eine Kaution zu vereinbaren. Haben Mieter und Vermieter eine Sicherheit vereinbart, müssen Grundlage, Art und Höhe daraus hervorgehen. Ist im Vertrag eine bestimmte Form festgelegt, darf der Vermieter eine andere Form ablehnen. Eine vereinbarte Bankbürgschaft umfasst beispielsweise nicht automatisch eine Bürgschaft eines Versicherers, wie die im BGB-Kommentar zu § 551 angeführte Rechtsprechung zeigt.
Nennt der Vertrag keine Form, ordnet die Kommentierung unter Bezug auf ein Urteil des Landgerichts Berlin die Wahl grundsätzlich dem Mieter zu. Das ist jedoch keine pauschale Erlaubnis, jede beliebige Garantie vorzulegen. Entscheidend sind der genaue Wortlaut im Vertrag und die Bedingungen der Bürgschaft. Eine Vereinbarung kann außerdem unwirksam sein, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligt.
Hier geht es zum passenden Kredit
Prüfen Sie außerdem die Höhe: Bei einer Wohnraummiete darf die vereinbarte Sicherheit grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Barkaution und Bürgschaft zählen zusammen. Eine zusätzliche Bürgschaft neben einer Barkaution, die den Höchstbetrag bereits ausschöpft, kann daher unzulässig sein. Die Grenze und ihren Anwendungsbereich erläutert der BGB-Kommentar zu § 551.
Bürgschaftsanbieter vergleichen: Entscheidend sind die Bedingungen
Anbieter unterscheiden sich nicht nur beim Preis. Wichtig ist, wer die Bürgschaft ausstellt, welche Forderungen sie abdeckt und wie der Vermieter Geld anfordern kann. Bei einer Garantie „auf erstes Anfordern“ zahlt der Anbieter nach den vereinbarten Bedingungen, ohne den Mietstreit vorher umfassend zu prüfen. Bei anderen Garantien gelten abweichende Prüf- und Verfahrensregeln. Die Unterschiede erläutert ein Ratgeber zur Prüfung von Bürgschaften.
Die folgende Übersicht zeigt, wie einige Namen aus einem Anbietervergleich einzuordnen sind. Sie ist keine Rangliste, denn die Vergleichsseite erklärt ihre Bewertungsmethode nicht. Auch die Vertragsbedingungen können sich unterscheiden.
| Anbieter oder Modell | Was sich aus dem Vergleich ableiten lässt | Was Sie vor dem Abschluss prüfen sollten |
|---|---|---|
| Deutsche Kautionskasse | Ein Vergleich nennt einen Beitragssatz von 5,5 Prozent pro Jahr und eine Garantie auf erstes Anfordern. Die Bewertung stammt aus einem Vergleich mit nicht offengelegter Methodik. | Beitrag über die geplante Mietdauer, Auszahlungsbedingungen und mögliche Einwendungen des Mieters |
| DepositDirect, INZMO, Baloise Mietkaution, heysafe und kautionsfrei.de | Diese Namen werden als Alternativen aufgeführt. Die dort genannten Gesamtbewertungen belegen für sich allein keine bessere Eignung. | Aussteller, jährliche Kosten, Laufzeit, Kündigung und genaue Garantiebedingungen |
| Deutsche Mietkaution | Hier beschreibt der Anbieter ein verpfändetes Kautionskonto, keine klassische Bürgschaft. Nach den Anbieterangaben kann der Mieter während eines Streits nicht selbst über das Guthaben verfügen; eine Widerspruchsfunktion fehlt. | Ob der Vermieter dieses konkrete Modell akzeptiert und unter welchen Bedingungen er die Freigabe erteilt |
Die Angaben zur Deutschen Kautionskasse und zu den weiteren Namen stammen aus einem Anbietervergleich mit Affiliate-Links. Sehen Sie die dortige Bewertung deshalb nicht als unabhängige Empfehlung. Die Angaben zur Deutschen Mietkaution beruhen auf den Informationen des Anbieters zum Auszahlungs- und Widerspruchsverfahren.
Zinsen vieler Banken vergleichen und günstigen Kredit finden
Achten Sie bei jeder Bürgschaft darauf, wer genau haftet, welcher Mietvertrag und welche Wohnung erfasst sind und bis zu welchem Betrag die Garantie gilt. Prüfen Sie auch, welche Nachweise der Vermieter für eine Auszahlung vorlegen muss und wie die Bürgschaft endet. Ein PDF per E-Mail reicht nicht automatisch als Echtheitsnachweis; bei digitalen Angeboten sollten Sie die vom Anbieter vorgesehene Prüfmöglichkeit nutzen.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Eine Bürgschaft ohne Vertragsprüfung abschließen: Wenn der Mietvertrag eine Barkaution festlegt, lösen Sie das Ablehnungsproblem nicht dadurch, dass Sie irgendeine Bürgschaft kaufen. Fragen Sie den Vermieter schriftlich, ob er einer Vertragsänderung zustimmt. Ohne Zustimmung bleibt die vereinbarte Form maßgeblich.
Bank- und Versicherungsbürgschaft gleichsetzen: Nennt der Vertrag eine Bankbürgschaft, kann eine Garantie eines Versicherers davon abweichen. Lassen Sie sich vor dem Abschluss bestätigen, wer die Bürgschaft ausstellt, und legen Sie dem Vermieter die Bedingungen vor.
Nur auf den Jahresbeitrag schauen: Laufende Beiträge sind der Preis für die Bürgschaft. Sie fließen nicht in ein rückzahlbares Kautionsguthaben. Vergleichen Sie daher die Gesamtkosten über die voraussichtliche Mietdauer mit den Kosten und Folgen einer Barkaution.
Kredit kostenlos und Schufa-neutral anfragen
Eine digitale Bestätigung für ausreichend halten: Eine Bürgschaftserklärung unterliegt grundsätzlich der Schriftform; die elektronische Form ist dafür ausgeschlossen. Klären Sie mit Anbieter und Vermieter, welche unterschriebene Erklärung im Original erforderlich ist. Bei digitalen Angeboten sollten Sie zusätzlich prüfen, wie der Vermieter die Echtheit verifizieren kann.
Eine Garantie auf erstes Anfordern ungeprüft akzeptieren: Bei dieser Form kann der Vermieter Geld nach den vereinbarten Abrufbedingungen anfordern, ohne dass der Anbieter den Mietstreit zuvor umfassend entscheidet. Lesen Sie deshalb genau, wann der Anbieter zahlt und ob Sie Einwendungen vor oder erst nach der Auszahlung geltend machen können.
So reagieren Sie auf die Ablehnung
Fragen Sie den Vermieter schriftlich, warum er die Bürgschaft ablehnt. Fragen Sie, ob die vereinbarte Form, der Bürge, die Laufzeit, die Höhe oder einzelne Bedingungen der Garantie nicht passen. So können Sie gezielt reagieren, statt vorschnell einen anderen Anbieter zu beauftragen.
Vergleichen Sie die Antwort mit dem Mietvertrag. Ist eine Barkaution vereinbart, können Sie um eine einvernehmliche Änderung bitten oder die vereinbarte Kaution leisten. Ist eine bestimmte Art von Bürgschaft vereinbart, lassen Sie den Anbieter bestätigen, dass seine Urkunde genau diese Anforderungen erfüllt. Ist die Form nicht festgelegt, verweisen Sie sachlich auf die Vereinbarung und holen Sie bei anhaltendem Streit Rat bei einem Mieterverein oder einer anwaltlichen Beratungsstelle ein.
Verzichten Sie nicht einfach darauf, die vereinbarte Sicherheit zu leisten. Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden, dass das besondere fristlose Kündigungsrecht nach § 569 Abs. 2a BGB bei einem Rückstand von zwei Monatsnettokaltmieten wegen einer nicht gezahlten Barkaution gilt. Eine fehlende Bürgschaft fällt nicht unter dieses Kündigungsrecht. Eine Kündigung nach § 543 BGB kann unter strengeren Voraussetzungen und nach Abwägung des Einzelfalls weiterhin in Betracht kommen. Die Entscheidung und ihre Einordnung finden sich in der Rechtsprechungsübersicht zu § 569 BGB und bei Haus & Grund Frankfurt.
Kernaussagen
- Prüfen Sie zuerst den Mietvertrag: Eine vereinbarte Barkaution muss der Vermieter grundsätzlich nicht durch eine Bürgschaft ersetzen.
- Vergleichen Sie die Garantiebedingungen: Aussteller, Haftungsumfang, Abrufverfahren und Laufzeit sind wichtiger als eine einzelne Bewertungszahl.
- Rechnen Sie die Gesamtkosten aus: Laufende Bürgschaftsbeiträge werden nicht zurückgezahlt und können sich über die Mietzeit summieren.
- Reagieren Sie schriftlich auf eine Ablehnung: Erfragen Sie den konkreten Mangel und bieten Sie eine passende Korrektur oder eine einvernehmliche Vertragsänderung an.
- Setzen Sie die Sicherheit nicht einfach aus: Das besondere Kündigungsrecht wegen einer nicht gezahlten Barkaution gilt laut BGH zwar nicht für eine fehlende Bürgschaft, andere Kündigungsgründe bleiben aber möglich.
FAQ
Muss mein Vermieter jede Mietkautionsbürgschaft akzeptieren?
Nein. Wenn der Mietvertrag eine bestimmte Sicherheitsform festlegt, muss der Vermieter eine andere Form grundsätzlich nicht annehmen. Ist keine Form vereinbart, kann die Wahl nach der angeführten mietrechtlichen Kommentierung grundsätzlich beim Mieter liegen; die konkrete Klausel und die Bedingungen der Bürgschaft bleiben aber zu prüfen.
Darf der Vermieter eine Bürgschaft eines Versicherers ablehnen, wenn im Vertrag eine Bankbürgschaft steht?
Das kann er. Eine vereinbarte Bankbürgschaft ist nach der im Kommentar angeführten Rechtsprechung nicht automatisch mit einer Versicherungsbürgschaft erfüllt. Fragen Sie vor dem Abschluss nach, welche Aussteller der Vermieter akzeptiert.
Was mache ich, wenn ich die Bürgschaft bereits gekauft habe?
Legen Sie dem Vermieter die Bürgschaftsurkunde und die Informationen zur Echtheitsprüfung vor und bitten Sie um eine schriftliche Begründung der Ablehnung. Passt die Bürgschaft nicht zur vereinbarten Form, verhandeln Sie über eine Vertragsänderung oder erfüllen Sie die vereinbarte Sicherheitsleistung. Zahlen Sie nicht zusätzlich eine Barkaution, bevor Sie geklärt haben, ob dadurch die zulässige Gesamthöhe überschritten würde.
Kann der Vermieter wegen einer fehlenden Bürgschaft fristlos kündigen?
Der BGH hat 2025 entschieden, dass das besondere fristlose Kündigungsrecht nach § 569 Abs. 2a BGB den Rückstand einer Barkaution betrifft, nicht die fehlende Bürgschaft. Weitere Kündigungsgründe bleiben möglich; ob sie greifen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.