Zum Inhalt springen
kreditzentrale.com

Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft?

Wenn Sie eine Wohnung mieten und die Kaution nicht auf einmal aufbringen möchten, kann eine Mietkautionsbürgschaft eine Alternative sein. Ein Versicherer oder Bürgschaftsanbieter stellt dem Vermieter dafür eine Bürgschaftsurkunde als Sicherheit aus. Dafür zahlen Sie regelmäßig einen Beitrag, der sich nach der Höhe der Kaution richtet.

Als grobe Orientierung nennen Anbieter jährliche Kosten von etwa 3,5 bis 6 Prozent der Kautionssumme. Sie zahlen den Beitrag jedes Jahr erneut. Er wird nach dem Ende des Mietverhältnisses nicht zurückgezahlt. Welches Angebot sich rechnet, hängt deshalb vor allem davon ab, wie lange Sie die Bürgschaft benötigen, welche Zusatzkosten anfallen und ob Ihr Vermieter sie akzeptiert.

So wachsen die Kosten über die Mietdauer

Die Beispielrechnung und eine Spanne von 3,5 bis 6 Prozent nennt Mietkaution1.de; sie ist keine unabhängige Marktübersicht.

Den Jahresbeitrag überschlagen Sie, indem Sie die Kautionssumme mit dem Beitragssatz multiplizieren. Prüfen Sie zusätzlich, ob der Anbieter eine einmalige Bearbeitungsgebühr erhebt oder für monatliche Zahlung mehr verlangt. Eine veröffentlichte Beispielrechnung nennt für monatliche Zahlung einen höheren Gesamtpreis als für jährliche Zahlung; fragen Sie deshalb nach dem Preis für zwölf Monate, bevor Sie vergleichen (Kostenvergleich von Mietkautionsprodukten).

Bürgschaft oder Barkaution: Was kostet langfristig weniger?

Bei einer Barkaution zahlen Sie die Kaution an den Vermieter oder auf ein dafür vorgesehenes Konto. Das Geld bleibt grundsätzlich Ihr Vermögen und wird nach dem Mietende zurückgezahlt, soweit keine berechtigten Forderungen offen sind. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen; die Zinsen stehen dem Mieter zu. Die Übersicht zur Mietkaution erklärt, wie der Vermieter die Kaution anlegen und zurückzahlen muss.

Mit einer Bürgschaft müssen Sie die Kaution zunächst nicht aus Ihrem verfügbaren Geld zahlen. Ihre Beiträge bezahlen den laufenden Schutz, bauen aber kein Guthaben für Sie auf. Selbst wenn der Vermieter am Ende keine Ansprüche erhebt, bekommen Sie die bereits gezahlten Beiträge nicht zurück. Bei einer langen Mietdauer kann die Bürgschaft daher deutlich teurer werden als die Barkaution. Ein Vergleich stellt Bürgschaft und Kautionskonto anhand einer Beispielrechnung gegenüber. Die Ergebnisse sind keine allgemeinen Preise für alle Konten oder Anbieter.

Wenn Sie die Kaution nicht sofort aufbringen können, dürfen Sie eine Barkaution in drei gleichen Monatsraten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren zusammen mit den folgenden Mietzahlungen. Für Bürgschaften gilt dieses Ratenrecht nicht unmittelbar; wann eine Bürgschaft im Einzelfall gestellt werden muss, ist umstritten. Klären Sie deshalb bei Zeitdruck mit dem Vermieter die Höhe und Ratenzahlung der Kaution.

So finden Sie ein passendes Angebot

Vergleichen Sie nicht nur den jährlichen Beitrag. Entscheidend sind die Kosten über Ihre geplante Mietdauer und die Bedingungen für das Ende der Bürgschaft. Fragen Sie schriftlich nach dem Jahrespreis, möglichen Einmalgebühren, einem Aufpreis für monatliche Zahlung und der Kündigungsregel. Lassen Sie sich außerdem erklären, wann der Anbieter die Bürgschaft tatsächlich beendet und ob dafür die Rückgabe der Originalurkunde nötig ist.

Achten Sie besonders auf die Klausel „auf erstes Anfordern“. Sie kann bedeuten, dass der Bürge zunächst an den Vermieter zahlt, ohne einen Streit über dessen Forderung vorher abschließend zu klären. Sie müssten dann gegebenenfalls selbst gegen eine unberechtigte Forderung vorgehen. Das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) bewertete Tarife in getrennten Gruppen, je nachdem, ob sie diese Klausel enthalten. Die Punktzahlen sind nur innerhalb der jeweiligen Gruppe vergleichbar und sagen nicht, welcher Tarif zu Ihrer Situation passt (Ergebnisse und Einordnung des Tarifvergleichs).

Die Kündigungsregeln unterscheiden sich je nach Anbieter. Ein Anbieter beschreibt etwa eine tägliche Kündigung nach Einreichung bestimmter Unterlagen; andere Bedingungen knüpfen die Beendigung an die Rückgabe der Originalurkunde. Verlassen Sie sich deshalb nicht allein auf einen allgemeinen Hinweis wie „jederzeit kündbar“. Lassen Sie sich bestätigen, ab welchem Datum keine weiteren Beiträge mehr fällig sind.

Vermieterzustimmung und Antrag rechtzeitig klären

Der Vermieter muss eine Bürgschaft grundsätzlich nicht anstelle der vereinbarten Barkaution akzeptieren. Holen Sie seine Zustimmung ein, bevor Sie einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen. Ohne Zustimmung kann es passieren, dass Sie trotz der Bürgschaft zusätzlich die vereinbarte Kaution schulden. Die Hinweise zur Zustimmung des Vermieters erläutern diesen Punkt.

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Das gilt auch, wenn Barkaution und Bürgschaft kombiniert werden: Beide Sicherheiten zusammen dürfen die Grenze nicht überschreiten. Prüfen Sie daher die Summe im Mietvertrag und in der Bürgschaftsurkunde, bevor Sie etwas unterschreiben (Fragen zur zulässigen Kautionshöhe).

Planen Sie für den Antrag Zeit ein. Anbieter verlangen möglicherweise eine Bonitätsprüfung. In diesem Fall stellen sie die Bürgschaftsurkunde erst nach positiver Prüfung aus. Eine feste Bearbeitungsdauer ist nicht belegt. Vereinzelte Angaben zu besonders kurzen Bearbeitungszeiten sind Anbieterangaben und keine verlässliche Zusage. Fragen Sie vor Antragstellung, ob die Urkunde per Post oder digital kommt und welche Form der Vermieter annimmt. Die Erklärung des Bürgen muss grundsätzlich schriftlich erfolgen; eine elektronische Form reicht nach der angeführten mietrechtlichen Einordnung nicht aus (Ablauf eines Online-Antrags).

Nach dem Auszug Beiträge rechtzeitig stoppen

Mit dem Auszug enden die Beiträge nicht immer automatisch. Je nach Anbieter endet die Bürgschaft erst, wenn der Vermieter die Urkunde zurückgibt oder den Bürgen aus der Haftung entlässt. Reichen Sie deshalb das verlangte Übergabeprotokoll oder die Kündigungsbestätigung zeitnah ein und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Enddatums.

Klären Sie vor Vertragsabschluss, wer die Urkunde nach dem Mietende zurückschicken muss und welche Unterlagen der Anbieter dafür verlangt. Läuft die Bürgschaft nach dem Auszug weiter, zahlen Sie möglicherweise weiterhin Beiträge, obwohl Sie die Wohnung nicht mehr nutzen. Bei einer Zahlung des Bürgen an den Vermieter müssen Sie den Betrag grundsätzlich an den Bürgen zurückerstatten, soweit die Forderung berechtigt ist. Eine Bürgschaft beseitigt also keine möglichen Schäden oder Mietschulden.

Kernaussagen

  • Rechnen Sie die gesamte Laufzeit durch: Die Beiträge fallen laufend an und werden nicht zurückgezahlt.
  • Vergleichen Sie mit einer Barkaution: Die Barkaution bleibt grundsätzlich rückzahlbar und wird verzinst; die Bürgschaft schont zunächst Ihr verfügbares Geld.
  • Lassen Sie die Bedingungen schriftlich bestätigen: Prüfen Sie Jahresbeitrag, Gebühren, Zahlungsweise, Kündigung und eine mögliche Klausel „auf erstes Anfordern“.
  • Holen Sie die Zustimmung des Vermieters vor dem Antrag ein: Sonst riskieren Sie, dass die Bürgschaft die vereinbarte Kaution nicht ersetzt.
  • Planen Sie den Antrag und das Ende mit ein: Für Prüfung und Urkunde gibt es keine verlässlich belegte allgemeine Bearbeitungszeit; nach dem Auszug können Beiträge bis zur Freigabe weiterlaufen.

FAQ

Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft pro Jahr?

Die genannten Anbieterangaben liegen etwa zwischen 3,5 und 6 Prozent der Kautionssumme pro Jahr. Der tatsächliche Beitrag hängt vom Tarif ab; Einmalgebühren oder Aufpreise für monatliche Zahlung kommen gegebenenfalls hinzu.

Bekomme ich die Beiträge am Ende zurück?

Nein. Die Beiträge sind laufende Kosten und werden üblicherweise nicht erstattet, auch wenn der Vermieter keine Ansprüche geltend macht. Das Geld aus einer Barkaution wird dagegen nach der Prüfung möglicher Forderungen zurückgezahlt.

Muss mein Vermieter eine Bürgschaft annehmen?

Nein. Klären Sie die Zustimmung, bevor Sie den Antrag stellen oder Beiträge zahlen. Ohne Zustimmung ersetzt die Bürgschaft die vereinbarte Barkaution nicht automatisch.

Wie lange dauert es, bis die Bürgschaft vorliegt?

Eine verlässliche allgemeine Bearbeitungsdauer ist nicht belegt. Weil Anbieter die Bonität prüfen und die Urkunde anschließend ausstellen, sollten Sie den Antrag nicht erst am Tag der Schlüsselübergabe beginnen und die konkrete Bearbeitungszeit direkt erfragen.

Was passiert, wenn der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nimmt?

Zahlt der Bürge eine berechtigte Forderung an den Vermieter, müssen Sie den gezahlten Betrag grundsätzlich an den Bürgen erstatten. Prüfen Sie deshalb, ob der Tarif „auf erstes Anfordern“ enthält und wie er mit bestrittenen Forderungen umgeht.

Seitenadresse: https://www.kreditzentrale.com/thema/was-kostet-eine-mietkautionsburgschaft