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Kredit nach der Trennung: Finanzen und Verträge entflechten

Nach einer Trennung laufen gemeinsame Kredite, Konten und Verträge nicht automatisch aus. Für die Bank zählt zunächst, wer den Kreditvertrag unterschrieben hat. Eine private Absprache mit Ihrer früheren Partnerin oder Ihrem früheren Partner ändert daran nichts.

Ordnen Sie deshalb zuerst Ihre laufenden Verpflichtungen und Ihr eigenes Monatsbudget. Ein neuer Kredit kann sinnvoll sein, wenn er eine notwendige Ausgabe finanziert oder einen gemeinsamen Kredit mit Zustimmung der Bank ablöst und die Gesamtkosten tragbar bleiben. Solange Einkommen, Unterhalt, Wohnkosten oder gemeinsame Schulden noch ungeklärt sind, ist ein Antrag oft zu früh.

Klären Sie zuerst, wer für welche Schulden haftet

Suchen Sie die Kreditverträge heraus und prüfen Sie, wer darin als Darlehensnehmerin, Darlehensnehmer oder mitverpflichtete Person steht. Haben Sie beide unterschrieben, kann die Bank die vereinbarten Raten grundsätzlich von beiden verlangen. Bei einer gemeinsamen Haftung kann sie sich auch an eine Person wegen der gesamten Rate wenden. Eine private Vereinbarung, nach der Ihre frühere Partnerin oder Ihr früherer Partner künftig allein zahlt, legt nur fest, wie Sie beide die Kosten untereinander ausgleichen.

Damit eine Person aus dem Kreditvertrag ausscheidet, muss die Bank zustimmen. Sie prüft dabei, ob die verbleibende Person die Raten allein tragen kann. Bitten Sie um eine schriftliche Entscheidung und verlassen Sie sich nicht auf eine mündliche Zusage. Ein Überblick zu gemeinsamen Krediten nach einer Trennung erläutert, warum interne Absprachen die Haftung gegenüber dem Kreditgeber nicht beenden.

Hat nur eine Person den Kredit unterschrieben, ist diese Person grundsätzlich gegenüber der Bank zur Zahlung verpflichtet. Wer das Geld genutzt hat oder wem ein damit angeschaffter Gegenstand gehört, beantwortet eine andere Frage. Bei einer gemeinsam finanzierten Immobilie sind daher Kreditvertrag und Eigentum getrennt zu prüfen. Bei Streit über Ausgleichszahlungen oder eine Immobilie ist rechtliche Beratung sinnvoll, bevor Sie größere Beträge überweisen oder eine Übertragung vereinbaren.

Erfassen Sie Konten, Verträge und Wohnkosten

Verschaffen Sie sich einen vollständigen Überblick über gemeinsame Konten und regelmäßige Abbuchungen. Notieren Sie, wer Kontoinhaber ist, welche Miete, Versicherungen, Kredite oder Abonnements davon bezahlt werden und welche Kündigungs- oder Änderungsfristen gelten. Klären Sie mit der Bank, wie Sie ein gemeinsames Konto künftig nutzen oder beenden können. Ändern Sie Abbuchungen erst, wenn feststeht, wie notwendige Zahlungen weiterlaufen.

Prüfen Sie außerdem, wer den Mietvertrag, Energieverträge und Versicherungen abgeschlossen hat. Bei einer gemeinsamen Wohnung kann ein Auszug allein die Pflichten aus einem Mietvertrag nicht beenden. Melden Sie Änderungen bei Versicherungen, insbesondere bei Kranken- und Haftpflichtversicherung, und prüfen Sie, wie sich die Trennung auf Steuerklasse und monatliches Nettoeinkommen auswirkt. Die Finanztip-Übersicht zur Finanzordnung nach einer Trennung nennt unter anderem Wohnung, Konten, Unterhalt und Steuern als Prüfpunkte.

Halten Sie Unterhaltsabsprachen und andere finanzielle Vereinbarungen schriftlich fest. Bei Streit über Unterhalt oder Vermögen können eine anwaltliche Beratung oder Mediation helfen, offene Fragen zu klären. Planen Sie mit Beträgen, die Sie tatsächlich erwarten, und behandeln Sie noch ungeklärte Zahlungen nicht als sicheres Monatseinkommen.

Prüfen Sie Ihr Budget, bevor Sie einen Kredit beantragen

Erstellen Sie als nächsten Schritt eine Monatsübersicht mit Ihrem verfügbaren Nettoeinkommen, festen Kosten, variablen Ausgaben sowie allen offenen Raten und gemeinsamen Verpflichtungen. Führen Sie feste Kosten wie Miete und Versicherungen getrennt von schwankenden Ausgaben für Lebensmittel oder Mobilität auf. Ein Haushaltsbuch hilft, Einnahmen und Ausgaben vollständig zu erfassen.

Ziehen Sie von Ihren Einnahmen alle laufenden Kosten und bestehenden Raten ab. Lassen Sie außerdem einen Puffer für unregelmäßige Ausgaben, etwa Nachzahlungen oder Reparaturen. Der Betrag, der danach übrig bleibt, ist die Obergrenze für eine mögliche neue Rate, nicht automatisch der Betrag, den Sie vollständig ausschöpfen sollten. Wenn die Rechnung nur ohne unerwartete Ausgaben aufgeht, ist die Rate zu hoch.

Ihre Lage nach der Trennung Nächster Schritt Einschätzung zum neuen Kredit
Gemeinsame Kredite und Abbuchungen sind noch ungeklärt Verträge prüfen und Bank schriftlich kontaktieren Erst danach entscheiden
Einkommen, Wohnkosten und Unterhalt sind nachvollziehbar Monatsbudget mit Puffer berechnen Antrag prüfen, wenn die Rate dauerhaft tragbar ist
Eine notwendige Ausgabe lässt sich nicht aus Rücklagen bezahlen Kreditbetrag und Gesamtkosten vergleichen Nur aufnehmen, wenn Rückzahlung realistisch bleibt
Ein neuer Kredit soll einen gemeinsamen Kredit ablösen Ablösebetrag und Zustimmung der Bank einholen Gesamtkosten statt nur Monatsraten vergleichen

Wenn Ihr Budget es zulässt, legen Sie Geld für unvorhergesehene Ausgaben zurück. Die Verbraucherzentrale nennt als Orientierung einen Notgroschen von etwa drei bis sechs Monatsausgaben. Das ist ein Richtwert, keine Voraussetzung für einen Kreditantrag. Er kann aber helfen, zu vermeiden, dass eine spätere Rechnung sofort zu neuen Schulden führt. Hinweise zum Überblick über Einnahmen, Ausgaben und Schulden finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Wann ein neuer Kredit sinnvoll ist

Ein neuer Kredit kommt infrage, wenn Sie den Bedarf genau beziffern können und die Rückzahlung auch mit Ihren neu geordneten Wohn- und Lebenshaltungskosten funktioniert. Ein Beispiel ist eine Umschuldung: Dabei lösen Sie einen oder mehrere bestehende Kredite durch einen neuen ab. Das kann die monatliche Belastung senken. Eine längere Laufzeit kann jedoch dazu führen, dass Sie insgesamt mehr Zinsen zahlen. Vergleichen Sie deshalb den effektiven Jahreszins, die Gesamtkosten und mögliche Kosten für die Ablösung des alten Kredits. Eine niedrigere Rate allein macht das Angebot nicht günstiger.

Wenn der Kredit dazu dienen soll, dass eine Person den gemeinsamen Kredit allein übernimmt, klären Sie zuerst mit der Bank, ob sie die andere Person aus der Haftung entlässt oder eine Umschuldung akzeptiert. Ohne diese schriftliche Bestätigung bleiben die bisherigen Verpflichtungen bestehen. Bei einem Ratenkredit kann für eine vorzeitige Rückzahlung unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen; für Immobiliendarlehen gelten andere Regeln. Fragen Sie deshalb für den konkreten Vertrag eine Ablöseauskunft an und achten Sie darauf, für welchen Stichtag sie gilt.

Warten Sie mit einem Antrag, wenn Sie Ihre neue monatliche Belastung noch nicht kennen, wichtige Verträge ungeklärt sind oder Sie die Rate nur mit unsicheren Einnahmen bezahlen könnten. Eine feste Wartefrist nach einer Trennung gibt es für diese Entscheidung nicht. Ausschlaggebend sind Ihr belastbares Budget, die geklärten Verpflichtungen und die Kreditkosten.

Vergleichen Sie Angebote und prüfen Sie Ihre Auskunfteidaten

Kreditgeber prüfen unter anderem Einkommen, laufende Verpflichtungen und Daten von Auskunfteien wie der Schufa. Die Konditionen hängen von der Bonitätsprüfung ab; ein angezeigter Zinssatz oder eine unverbindliche Berechnung ist noch keine verbindliche Kreditzusage. Finanztip erklärt den Unterschied zwischen einer Konditionsanfrage und einer Kreditanfrage. Fragen Sie beim Vergleichen nach, welche Art von Anfrage übermittelt wird.

Sie können bei der Schufa eine kostenlose Datenkopie anfordern und die gespeicherten Angaben kontrollieren. Das hilft besonders, wenn Sie nach der Trennung feststellen, dass ein gemeinsam geführter Vertrag oder eine veraltete Adresse noch in den gespeicherten Angaben steht. Eine Datenkopie ersetzt allerdings nicht die Klärung eines Kreditvertrags mit der Bank.

Vergleichen Sie Angebote anhand des effektiven Jahreszinses und der Gesamtsumme, die Sie zurückzahlen. Der effektive Jahreszins berücksichtigt weitere jährliche Kreditkosten und eignet sich deshalb besser als ein beworbener Sollzins für den Vergleich. Prüfen Sie auch, ob die Rate nach Miete, Energie, Versicherungen, Lebensmitteln und bestehenden Raten noch in Ihr Budget passt. Mehrere kleine Ratenkäufe oder „Jetzt kaufen, später zahlen“-Angebote sollten Sie ebenfalls einrechnen, bevor Sie eine weitere Finanzierung aufnehmen.

Kernaussagen

  • Prüfen Sie zuerst die Unterschriften: Mit der Unterschrift unter einen gemeinsamen Kreditvertrag haften Sie grundsätzlich gegenüber der Bank, bis diese einer Entlassung oder Umschuldung zustimmt.
  • Erstellen Sie Ihre Monatsübersicht: Erfassen Sie Einnahmen, Fixkosten und variable Ausgaben. Nehmen Sie auch offene Raten und gemeinsame Verträge auf und lassen Sie einen Puffer für unregelmäßige Kosten.
  • Beantragen Sie erst bei geklärtem Budget: Ein neuer Kredit ist eher vertretbar, wenn Ihre laufenden Verpflichtungen feststehen und die Rate auch bei zusätzlichen Ausgaben tragbar bleibt.
  • Vergleichen Sie die Gesamtkosten: Eine längere Laufzeit kann trotz niedrigerer Monatsrate die Gesamtkosten erhöhen.
  • Halten Sie Absprachen schriftlich fest: Private Vereinbarungen regeln den Ausgleich zwischen Ihnen und Ihrer früheren Partnerin oder Ihrem früheren Partner. Den Vertrag mit der Bank ändern sie nicht automatisch.

FAQ

Muss ich einen gemeinsamen Kredit nach der Trennung weiterzahlen?

Wenn Sie den Kreditvertrag mit unterschrieben haben, bleiben Sie grundsätzlich gegenüber der Bank verpflichtet, solange diese Sie nicht schriftlich aus der Haftung entlässt. Eine private Absprache über die künftige Zahlung ändert den Bankvertrag nicht. Prüfen Sie den Vertrag und bitten Sie den Kreditgeber um eine schriftliche Klärung.

Kann ich den Kredit allein übernehmen?

Das ist möglich, wenn die Bank zustimmt und Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit für die alleinige Rückzahlung ausreicht. Die Bank kann dafür eine erneute Bonitätsprüfung verlangen. Beantragen Sie die Haftungsentlassung schriftlich und warten Sie die Bestätigung ab.

Wann ist ein neuer Kredit nach der Trennung zu früh?

Ein Antrag ist zu früh, wenn Sie Ihre künftigen Wohnkosten, Raten oder Unterhaltszahlungen noch nicht verlässlich einschätzen können. Rechnen Sie zuerst Ihr Monatsbudget mit einem Puffer durch. Eine bestimmte Anzahl von Wochen oder Monaten müssen Sie dafür nicht abwarten.

Was kann ich tun, wenn meine frühere Partnerin oder mein früherer Partner nicht mitwirkt?

Kontaktieren Sie die Bank selbst und fragen Sie, welche Möglichkeiten der Vertrag vorsieht. Solange die Bank niemanden aus der Haftung entlassen hat, gilt der bestehende Vertrag weiter. Wenn Sie Ausgleichsansprüche klären müssen oder es um eine gemeinsame Immobilie geht, holen Sie rechtliche Beratung ein.

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