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Was ist der Unterschied zwischen Kredit und Darlehen?

✓ Beantwortet von der Redaktion Kredit allgemein 5 Min. Lesezeit

Inhalt der Antwort
  1. Kurze Antwort
  2. Was das Gesetz unter einem Darlehen versteht
  3. Worauf Banken bei einem Antrag achten
  4. Rechenbeispiel: So wirken sich Laufzeit und Zins aus
  5. Typische Fehler beim Vergleich
  6. Was Sie tun können, wenn die Bank ablehnt
  7. Vorzeitige Rückzahlung und Widerruf
  8. Kernaussagen
  9. FAQ
FrageSo oder ähnlich fragen viele

Ich möchte eine neue Küche für rund 12.000 Euro finanzieren. Meine Hausbank bietet mir einen Ratenkredit an, bei einem anderen Anbieter heißt das Angebot dagegen Darlehen. Die Laufzeit soll jeweils fünf Jahre betragen.

Gibt es zwischen Kredit und Darlehen einen wichtigen Unterschied? Und muss ich je nach Bezeichnung auf etwas anderes achten?

Redaktion KreditzentraleAntwort der Redaktion

Wenn Sie bei einer Bank Geld leihen, lesen Sie oft beide Begriffe: Ein Angebot heißt zum Beispiel „Ratenkredit“, ein anderes „Darlehen“. Im Alltag meinen beide meist eine ähnliche Finanzierung. Rechtlich zählen vor allem der Vertrag und seine Bedingungen.

Die Bezeichnung sagt wenig über Kosten und Rückzahlung aus; entscheidend sind die Vertragsdetails.

Kurze Antwort

Für private Bankkundinnen und Bankkunden gibt es im Alltag meist keinen festen rechtlichen Unterschied zwischen Kredit und Darlehen. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Überlassung von Geld als Darlehensvertrag, vor allem in § 488 BGB. „Kredit“ ist der weitere Begriff. Im Alltag bezeichnet er auch einen Kreditrahmen, zum Beispiel den Dispo. Entscheidend sind deshalb nicht die Bezeichnung, sondern Zinssatz, Laufzeit, Rückzahlung und Ihre Rechte aus dem konkreten Vertrag.

Vergleichen Sie vor der Entscheidung mehrere Angebote für denselben Betrag. Über den Kreditvergleich von smava stellen Sie dafür eine Anfrage, die Ihre Schufa nicht belastet, und sehen die Konditionen vieler Banken nebeneinander.

Was das Gesetz unter einem Darlehen versteht

Bei einem Darlehen stellt der Darlehensgeber eine vereinbarte Geldsumme bereit. Die Darlehensnehmerin oder der Darlehensnehmer zahlt vereinbarte Zinsen und gibt das Geld zum festgelegten Zeitpunkt zurück. Diese Grundpflichten stehen in § 488 BGB.

Wenn eine Bank einer Privatperson Geld leiht, gelten zusätzlich die Regeln für Verbraucherdarlehen in den §§ 491 ff. BGB. Vor Vertragsabschluss muss die Bank wichtige Vertragsinformationen geben und die Kreditwürdigkeit prüfen. Dazu gehört die Frage, ob die Rückzahlung angesichts der finanziellen Lage realistisch ist. Die gesetzlichen Informationspflichten und die Prüfung der Kreditwürdigkeit sind in den Erläuterungen zu § 491a BGB und § 505a BGB beschrieben.

Im normalen Sprachgebrauch nutzen Banken „Kredit“ und „Darlehen“ teils unterschiedlich. Eine gesetzliche Grenze nach Betrag oder Laufzeit gibt es dafür nicht. Beim Dispo vereinbaren Sie einen Rahmen, bis zu dem Sie Ihr Girokonto überziehen können: Zinsen fallen auf den Betrag an, den Sie tatsächlich überziehen. Bei einem Ratenkredit zahlt die Bank die vereinbarte Summe auf einmal aus. Sie zahlen sie in Raten zurück. Die Bezeichnungen und typischen Verwendungen erklärt auch der Überblick zu Kredit und Darlehen.

Begriff Typische Verwendung Worauf Sie achten sollten
Darlehen Einmalige Auszahlung mit vereinbarter Rückzahlung, etwa als Raten- oder Immobiliendarlehen Zinssatz, Raten, Laufzeit und Gesamtbetrag
Kredit Weiterer Alltagsbegriff, auch für einen Dispo- oder Rahmenkredit Beim Dispo vor allem den Zinssatz und die Dauer der Nutzung prüfen

Worauf Banken bei einem Antrag achten

Die Bank prüft, ob Sie die Raten voraussichtlich bezahlen können. Dafür betrachtet sie Ihre Einnahmen und regelmäßigen Ausgaben sowie bestehende Verpflichtungen. Die SCHUFA und andere Auskunfteien können ebenfalls Informationen zu Ihrer Kreditwürdigkeit liefern. Die Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben; sie bedeutet aber nicht, dass ein Antrag automatisch bewilligt wird.

Vergleichen Sie Angebote anhand des effektiven Jahreszinses. Er berücksichtigt neben dem Sollzins weitere Kosten, soweit diese in die gesetzliche Berechnung einfließen. Prüfen Sie außerdem den Gesamtbetrag, den Sie zurückzahlen, und die Höhe der Monatsrate. Diese Angaben finden Sie in den Vertragsunterlagen; bei einer Immobilienfinanzierung gibt das ESIS-Merkblatt einen Überblick über zentrale Kreditbedingungen.

Wenn Sie Angebote über ein Vergleichsportal wie smava einholen, achten Sie auf die Art der SCHUFA-Anfrage. Eine ausdrücklich als Konditionenanfrage bezeichnete Anfrage dient dem Vergleich von Konditionen; eine verbindliche Kreditanfrage ist davon zu unterscheiden. Prüfen Sie vor dem Absenden die Erläuterungen im Portal und achten Sie darauf, dass die Anfrage als SCHUFA-neutral gekennzeichnet ist. Die Informationen zu smava und Konditionenanfragen beschreiben dieses Vorgehen; die konkreten Bedingungen des Portals sollten Sie jeweils direkt im Anfrageformular kontrollieren.

Rechenbeispiel: So wirken sich Laufzeit und Zins aus

Die Monatsrate allein ist kein guter Vergleich: Eine längere Laufzeit senkt die Rate, verlängert aber die Zeit, in der Zinsen anfallen. Vergleichen Sie deshalb bei echten Angeboten den effektiven Jahreszins und den ausgewiesenen Gesamtbetrag.

Typische Fehler beim Vergleich

Ein häufiger Fehler ist, aus den Begriffen „Kredit“ und „Darlehen“ auf Qualität oder Kosten zu schließen. Der Produktname zeigt allein nicht, ob die Finanzierung günstig ist oder zu Ihnen passt. Lesen Sie stattdessen die konkreten Vertragsbedingungen.

Vergleichen Sie Sollzins und Monatsrate. Beziehen Sie auch den effektiven Jahreszins und den Gesamtbetrag ein, denn sie zeigen besser, was die Finanzierung kostet. Prüfen Sie außerdem, ob eine Restschuldversicherung oder andere Zusatzleistungen angeboten werden und welche Kosten damit verbunden sind.

Ein Dispo lässt sich flexibel zurückzahlen, ist deshalb aber nicht automatisch ein guter Ersatz für einen Ratenkredit mit längerer Laufzeit. Wer das Konto über längere Zeit überzieht, sollte die Kosten mit einem Ratenkredit vergleichen und die Rückzahlung planen.

Was Sie tun können, wenn die Bank ablehnt

Fragen Sie bei der Bank nach, welche Angaben für die Entscheidung eine Rolle gespielt haben. Prüfen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben und kontrollieren Sie, ob die Angaben in einer SCHUFA-Auskunft korrekt und aktuell sind. Verbraucherinnen und Verbraucher können eine Datenauskunft verlangen; Hinweise zur SCHUFA-Selbstauskunft erläutern, wie Sie gespeicherte Daten prüfen.

Ist die Rate zu hoch, prüfen Sie einen niedrigeren Kreditbetrag oder eine andere Laufzeit. Eine längere Laufzeit senkt die Monatsrate, erhöht aber häufig die gesamten Zinskosten. Wenn Sie bereits Schwierigkeiten haben, bestehende Raten zu zahlen, nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit den Gläubigern oder einer anerkannten Schuldnerberatung auf, statt weitere Kredite aufzunehmen.

Vorzeitige Rückzahlung und Widerruf

Bei einem allgemeinen Verbraucherdarlehen können Sie den offenen Betrag grundsätzlich jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Die Kreditkosten sinken dann anteilig für die verbleibende Laufzeit. Bei einer Vorfälligkeitsentschädigung gelten gesetzliche Grenzen: Sie beträgt höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, bei weniger als einem Jahr Restlaufzeit höchstens 0,5 Prozent. Für Immobiliardarlehen gelten teilweise andere Regeln. Die Verbraucherzentrale zu Kreditnehmerrechten fasst diese Rechte zusammen.

Ein Verbraucherdarlehen lässt sich grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Prüfen Sie die Widerrufsinformationen in Ihren Vertragsunterlagen, denn bei verbundenen Verträgen oder besonderen Finanzierungen können zusätzliche Regeln gelten.

Kernaussagen

  • Achten Sie auf den Vertrag: „Kredit“ und „Darlehen“ unterscheiden sich im Alltag meist nicht durch eine feste gesetzliche Grenze.
  • Vergleichen Sie die Gesamtkosten: Effektiver Jahreszins und Rückzahlungsbetrag sind aussagekräftiger als der Produktname oder die Monatsrate allein.
  • Prüfen Sie Ihre finanzielle Tragfähigkeit: Banken müssen vor einem Verbraucherdarlehen die Kreditwürdigkeit prüfen.
  • Kontrollieren Sie die Anfrageart: Beim Angebotsvergleich sollte ausdrücklich eine SCHUFA-neutrale Konditionenanfrage gestellt werden.

FAQ

Ist ein Darlehen immer ein Kredit?

Im Alltag werden die Begriffe oft ähnlich verwendet. „Darlehen“ bezeichnet meist die konkrete Überlassung einer Geldsumme mit vereinbarter Rückzahlung; „Kredit“ wird weiter gefasst und kann auch einen verfügbaren Kreditrahmen meinen.

Ist ein Dispo ein Darlehen?

Ein Dispo ist ein Kreditrahmen auf dem Girokonto. Sie zahlen Zinsen auf den tatsächlich genutzten Betrag; eine feste Rückzahlung in Monatsraten ist dabei nicht automatisch vereinbart.

Kann ich einen Kredit oder ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen?

Bei einem allgemeinen Verbraucherdarlehen können Sie grundsätzlich jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Die Kreditkosten sinken anteilig; unter bestimmten Voraussetzungen darf die Bank eine begrenzte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Was bedeutet eine SCHUFA-neutrale Konditionenanfrage?

Sie dient dazu, Kreditkonditionen zu vergleichen, ohne als verbindlicher Kreditantrag behandelt zu werden. Prüfen Sie im Portal vor dem Absenden, dass die Anfrage ausdrücklich als SCHUFA-neutral gekennzeichnet ist.

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