Ich habe ein Angebot für einen Ratenkredit über 8.000 Euro mit 48 Monaten Laufzeit und einem effektiven Jahreszins von 11,5 Prozent. Das Geld brauche ich für eine dringende Dachreparatur, aber der Zins kommt mir sehr hoch vor, meine Hausbank verlangt nur 6 Prozent.
Gibt es eine gesetzliche Höchstgrenze für Kreditzinsen? Ab welcher Höhe wäre ein solcher Vertrag sittenwidrig, und muss ich die Zahlung dann verweigern?
Wer einen Ratenkredit angeboten bekommt, fragt sich oft, ob der Zinssatz noch zulässig ist oder bereits als Wucher gilt. In Deutschland gibt es keine feste gesetzliche Zinsobergrenze für alle Verbraucherkredite. Der effektive Jahreszins umfasst neben dem Sollzins bestimmte verpflichtende Kreditkosten. Für die rechtliche Prüfung zählt unter anderem, wie hoch er im Vergleich zum marktüblichen Zins für ähnliche Kredite liegt.
Verglichen werden muss der Zinssatz mit dem Marktzins für dieselbe Kreditart und Laufzeit. Auch das Datum des Vertragsschlusses kann für die anzuwendenden Regeln eine Rolle spielen.
Kurze Antwort
Eine allgemeine Höchstgrenze wie „höchstens zehn Prozent“ gibt es nicht. Nach der bisherigen Rechtsprechung kann ein Kredit sittenwidrig sein, wenn sein effektiver Jahreszins mehr als doppelt so hoch liegt wie der marktübliche Vergleichszins; die Umstände des Einzelfalls zählen mit. Für Verbraucherkredite, die ab dem 20. November 2026 geschlossen werden, sieht die neue Regelung eine Prüfung anhand des Marktzinses und zusätzlicher Schwellen vor. Ein hoher Zinssatz allein macht einen Kredit also nicht automatisch unzulässig.
Bevor Sie das Angebot annehmen, lohnt ein Vergleich der Konditionen mehrerer Banken. Über den Kreditvergleich von smava sehen Sie mit einer Schufa-neutralen Anfrage, ob Ihr Zins im marktüblichen Bereich liegt und ob Sie anderswo günstiger abschneiden.
Welche Regeln für Kreditzinsen gelten
Für Kreditverträge vor dem 20. November 2026 richtet sich die Prüfung nach § 138 BGB. Ein Vertrag kann sittenwidrig und damit nichtig sein, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Bei Krediten dient als Richtwert die Grenze, ab der der effektive Jahreszins mehr als doppelt so hoch ist wie der marktübliche Vergleichszins. Das ist keine starre Obergrenze und ersetzt keine Prüfung des konkreten Vertrags.
Hier geht es zum passenden Kredit
Für Verträge ab dem 20. November 2026 sieht das neue Verbraucherkreditrecht eine ausdrückliche Regel zum auffälligen Missverhältnis zwischen Vertragszins und Marktzins vor. Als Schwellen nennt die Regelung eine Überschreitung um 100 Prozent oder um zwölf Prozentpunkte. Die neuen Vorgaben gelten für die ab diesem Datum geschlossenen Verträge; für ältere Verträge bleibt es grundsätzlich bei der bisherigen Prüfung nach § 138 BGB. Die Änderungen sind in den Unterlagen zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie dokumentiert.
| Vertragsschluss | Maßstab für auffällig hohe Kreditzinsen |
|---|---|
| Vor dem 20. November 2026 | Prüfung nach § 138 BGB; mehr als das Doppelte des marktüblichen Vergleichszinses gilt als wichtiger Richtwert |
| Ab dem 20. November 2026 | Neue gesetzliche Schwellen: mehr als das Doppelte des Marktzinses oder mehr als zwölf Prozentpunkte darüber |
Für den Vergleich kommt es auf den passenden Marktzins an. Er hängt unter anderem von der Laufzeit und der Kreditart ab und verändert sich mit der Zeit. Die Zinsstatistik der Bundesbank hilft, Vergleichswerte einzuordnen. Ein Zins, der bei einem kurzen Ratenkredit auffällig wäre, lässt sich nicht ohne Weiteres mit dem Zinssatz eines anderen Kredittyps vergleichen.
Worauf Banken bei der Zinsfestlegung achten
Banken bestimmen den angebotenen Zinssatz nach ihrer Prüfung Ihrer finanziellen Situation. Dabei betrachten sie insbesondere, ob Einkommen und regelmäßige Ausgaben die Kreditrate tragen, welche weiteren Schulden bestehen und welche Informationen zur bisherigen Kreditbedienung vorliegen. Auch Kreditsumme und Laufzeit beeinflussen das Angebot. Die SCHUFA-Auskunft kann dabei eine Rolle spielen; den individuellen Zinssatz bestimmt sie nicht allein.
Achten Sie beim Vergleich auf den effektiven Jahreszins. Er berücksichtigt neben dem Sollzins bestimmte verpflichtende Kreditkosten und eignet sich deshalb besser zum Vergleich verschiedener Angebote. Freiwillige Zusatzprodukte wie eine Restschuldversicherung sind darin in der Regel nicht enthalten. Prüfen Sie den effektiven Jahreszins im Kreditangebot und Vertrag; bei beworbenen Krediten finden Sie außerdem ein repräsentatives Beispiel mit typischen Konditionen. Mehr dazu erklärt die Seite zum effektiven Jahreszins.
Zinsen vieler Banken vergleichen und günstigen Kredit finden
Typische Fehler beim Zinsvergleich
Ein häufiger Fehler ist, einen Zinssatz allein deshalb für rechtswidrig zu halten, weil er hoch erscheint. Entscheidend ist der Vergleich mit dem passenden Marktzins und die rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Auch ein Gerichtsurteil zu einem Kreditkartenvertrag lässt sich nicht automatisch auf jeden Ratenkredit übertragen.
Verwechseln Sie außerdem Sollzins und effektiven Jahreszins nicht. Der Sollzins bezeichnet die Zinsen auf den geliehenen Betrag; der effektive Jahreszins schließt bestimmte verpflichtende Kosten ein. Vergleichen Sie keine Angebote mit unterschiedlichen Laufzeiten oder Kreditarten, ohne diese Unterschiede zu berücksichtigen.
Was Sie bei einem sehr hohen Angebot tun können
Prüfen Sie zuerst den effektiven Jahreszins, die Gesamtkosten und mögliche verpflichtende Zusatzkosten im Angebot. Vergleichen Sie den Zinssatz anschließend mit aktuellen Bundesbank-Werten für eine ähnliche Kreditart und Laufzeit. Im Preisaushang der Bank und in den vorvertraglichen Informationen stehen die Konditionen des konkreten Angebots.
Für einen ersten Vergleich können Sie eine Konditionsanfrage, also eine Anfrage zu den angebotenen Kreditkonditionen, stellen. Ein Vergleichsportal wie smava kann eine Anfrage anbieten, die bei der SCHUFA als konditionsbezogene Anfrage geführt wird und nicht wie ein regulärer Kreditantrag behandelt wird. Achten Sie darauf, dass ausdrücklich eine schufaneutrale Konditionsanfrage gestellt wird. Erst wenn Sie ein Angebot auswählen und den Kreditantrag einreichen, prüft die Bank den Antrag formal.
Halten Sie den Vertrag und die Kreditabrechnungen für eine Beratung bereit, wenn Sie einen sittenwidrig hohen Zinssatz vermuten. Eine Verbraucherzentrale oder eine auf Kreditrecht spezialisierte Rechtsberatung kann prüfen, welcher Vergleichszins passt und ob die Vertragsbedingungen angreifbar sind. Stellen Sie Zahlungen nicht eigenmächtig ein, bevor Sie sich beraten lassen.
Kernaussagen
- Prüfen Sie den effektiven Jahreszins: Er berücksichtigt verpflichtende Kreditkosten besser als der Sollzins allein.
- Vergleichen Sie mit dem passenden Marktzins: Kreditart, Laufzeit und Zeitpunkt beeinflussen die rechtliche Bewertung.
- Behandeln Sie die Verdopplungsgrenze als Richtwert: Sie ist keine pauschale Höchstgrenze und ersetzt keine Einzelfallprüfung.
- Unterscheiden Sie nach Vertragsdatum: Für Verträge ab dem 20. November 2026 gelten neue Schwellen des Verbraucherkreditrechts.
FAQ
Ist ein Kreditzins über zehn Prozent automatisch Wucher?
Nein. Ein Zinssatz von mehr als zehn Prozent ist nicht automatisch rechtswidrig. Entscheidend ist der Vergleich mit dem marktüblichen Zins für eine ähnliche Kreditart und Laufzeit sowie die rechtliche Bewertung des Einzelfalls.
Muss ich bei einem sittenwidrigen Kredit alle Zinsen zahlen?
Wird ein Kreditvertrag wegen Sittenwidrigkeit für nichtig erklärt, kann die Rückabwicklung dazu führen, dass nur das tatsächlich ausgezahlte Kapital zurückzuzahlen ist und Zinsen sowie Gebühren entfallen. Ob das für einen konkreten Vertrag gilt, muss rechtlich geprüft werden.
Beeinflusst eine schufaneutrale Konditionsanfrage meinen SCHUFA-Score?
Eine schufaneutrale Konditionsanfrage wird anders behandelt als ein formaler Kreditantrag. Prüfen Sie vor dem Absenden, ob das Portal die Anfrage ausdrücklich als Konditionsanfrage ausweist; bei einem anschließenden Kreditantrag folgt die reguläre Prüfung.
Wo finde ich den effektiven Jahreszins meines Kredits?
Der effektive Jahreszins steht im Kreditangebot und im Vertrag. Bei beworbenen Krediten muss außerdem ein repräsentatives Beispiel mit Kreditbetrag sowie Sollzins und effektivem Jahreszins angegeben werden.